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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beschliesst Unterzeichnung des neuen EWR-Finanzierungsmechanismus

Vaduz (ots)

Der EWR-Finanzierungsmechanismus, von dem 15 EU-Staaten profitieren, dient der Verringerung des wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichts innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Nach längeren Verhandlungen über den Finanzierungsmechanismus 2021-2028 konnte nunmehr eine Einigung erzielt werden, weshalb die Regierung die Unterzeichnung des Übereinkommens beschlossen hat. Der Beitrag Liechtensteins an den EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028 wird im Jahresdurchschnitt voraussichtlich rund 3.3 Millionen Franken betragen. Die Regierung plant zeitnah nach der Unterzeichnung, den Bericht und Antrag an den Landtag zu erarbeiten.

6. Finanzierungsmechanismus seit Liechtensteins EWR-Beitritt

Mit seinem Beitritt zum EWR hat sich Liechtenstein dem Kohäsionsgedanken verpflichtet, welcher innerhalb der EWR-Staaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten führt. Kohäsionszahlungen sollen mittelfristig neue Absatzmärkte für die Unternehmen der EWR/EFTA-Staaten schaffen. Es handelt sich um den mittlerweile 6. Finanzierungsmechanismus seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens. Insgesamt beläuft sich der EWR-Finanzierungsmechanismus 2021-2028 auf rund 1'805 Milliarden Euro. Das entspricht einer Erhöhung von 16.6 % im Vergleich zur Periode 2014-2021. Zum einen reflektiert das Verhandlungsergebnis die Teuerung in der EU seit Beginn der letzten Finanzierungsperiode (2014), zum anderen beinhaltet es einen Sonderbetrag von 100 Mio. Euro für Projekte, die mit den Herausforderungen aufgrund des russischen Aggressionskriegs gegen die Ukraine zusammenhängen.

Bruttoinlandsprodukt (BIP) bestimmt Höhe der Kohäsionszahlungen

Da die Anteile der einzelnen EWR-EFTA-Staaten auf Basis des Verhältnisses der Bruttoinlandsprodukte (BIP) berechnet werden und dieses nicht mit Gewissheit voraussehbar ist, lässt sich vorab nicht exakt bestimmen, wie hoch die Kosten für Liechtenstein ausfallen werden. Es wird allerdings mit rund 3.3 Millionen Franken pro Jahr gerechnet.

15 Empfängerstaaten mit niedrigsten Bruttonationaleinkommen profitieren von Mechanismus

Vom EWR-Finanzierungsmechanismus profitieren jene 15 EU-Staaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Unterstützt werden Programme in den Schwerpunktbereichen ökologischer Wandel in Europa (green transition), Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie soziale Eingliederung und Resilienz. Auch beim Finanzierungsmechanismus 2021-2028 gehen 10 % der Gelder an die Zivilgesellschaft, wofür neu ein spezifischer Fonds eingerichtet wird.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Martin Frick, Leiter, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50
martin.frick@llv.li

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