Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung betreffend Lohngerechtigkeit
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, die Beantwortung der Interpellation Lohngerechtigkeit verabschiedet. Mit diesem im Oktober 2023 eingereichten Vorstoss wurde die Regierung eingeladen, Fragen zur aktuellen Situation und zu Massnahmen betreffend Lohngleichheit zu beantworten.
Gemäss Lohnstatistik 2022 lag der monatliche Bruttolohn der Frauen um 14.1% tiefer als jener der Männer. Gegenüber dem Jahr 2020 hat sich die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern um 0.1 Prozentpunkte erhöht. Der leichte Anstieg des Unterschieds zwischen Frauen- und Männerlöhnen ist darauf zurückzuführen, dass der mittlere Lohn der Frauen - im Unterschied zu den Vorjahren - seit 2020 weniger stark zulegte als der mittlere Lohn der Männer.
Keine detaillierten Daten seit 2016
Seit 2016 hat das Amt für Statistik keine detaillierte Erhebung zu geschlechtsbedingten Lohnunterschieden durchgeführt. Es kann deshalb nicht genauer beurteilt werden, warum sich der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in Liechtenstein in diese Richtung entwickelt hat bzw. welcher Anteil des Unterschieds auf objektive Faktoren zurückgeführt werden kann. Die Daten aus der Schweiz legen jedoch den Schluss nahe, dass der erklärte Anteil des Lohnunterschieds zwischen den Jahren 2012 und 2020 in Liechtenstein bei etwa 55% gelegen haben dürfte.
Unternehmen im Land nehmen Thema Lohngleichheit ernst
Eine Nachfrage bei den Wirtschaftsverbänden zeigte, dass das Thema an Relevanz gewonnen hat und dass bereits viele Unternehmen auf freiwilliger Basis Analysen durchführen. Die Ergebnisse waren durchwegs positiv, es konnten kaum geschlechtsbedingte, nicht erklärbare Lohnunterschiede gefunden werden. Sofern Lohnunterschiede festgestellt wurden, haben die Unternehmen sogleich Massnahmen ergriffen.
Die Interpellationsbeantwortung kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li) bezogen werden.
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