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Fürstentum Liechtenstein

Prämienverbilligung: Anträge bis 31. Oktober möglich

Vaduz (ots)

Bisher haben rund 5'100 Personen im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung beantragt. Das sind rund 25% mehr im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr. Noch bis Ende Oktober können Anträge beim Amt für Soziale Dienste eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Das Amt für Soziale Dienste unterstützt Personen bei Bedarf mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung sowie die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Während Anträge auf Ausrichtung von Mietbeiträgen jederzeit eingereicht werden können, endet die Frist für das Einreichen von Anträgen auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung am 31. Oktober. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist jeweils pro Person jährlich zu stellen.

Anträge können online gestellt werden

Das Online-Formular für Anträge auf Prämienverbilligung ist auf der Website www.llv.li unter dem Suchbegriff "Prämienverbilligung in der Krankenversicherung" zu finden. Das Amt für Soziale Dienste rät, das Formular zeitnah auszufüllen und bis zum 31. Oktober 2024 einzureichen.

Hilfe bei der Antragsstellung

Die für die Prämienverbilligung zuständigen Mitarbeiterinnen im Amt für Soziale Dienste unterstützen Versicherte, die beim Ausfüllen des Online-Formulars Hilfe benötigen. Sie beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail (praemienverbilligung@llv.li) entgegen.

Pressekontakt:

Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li

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