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Fürstentum Liechtenstein

Regierung beantragt beim Landtag finanzielle Mittel für die Unterstützung eines raschen Wiederaufbaus in der Ukraine

Vaduz (ots)

Der Wiederaufbau der Ukraine wird in den kommenden Jahren eine der zentralen Herausforderungen darstellen. Bereits heute belaufen sich die Schäden infolge der russischen Aggression auf fast 500 Milliarden US-Dollar. Ohne eine entsprechende Unterstützung zum raschen Wiederaufbau zerfällt die Lebensgrundlage der ukrainischen Bevölkerung immer mehr. Mit Wiederaufbauprojekten soll auch die Anzahl der Flüchtenden reduziert werden sowie die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr von geflüchteten Personen in die Ukraine erhöht werden. Für die Jahre 2025 bis 2029 beantragt die Regierung daher beim Landtag für den Wiederaufbau finanzielle Mittel in der Höhe von 8 Millionen Franken. Dabei stellt diese zusätzliche Unterstützung nicht nur für die Ukraine, sondern auch für den Globalen Süden ein wichtiges Signal dar. Durch die zusätzlichen Mittel geht die Unterstützung für die Ukraine nicht zu Lasten der Hilfe für die Länder im Globalen Süden, wo sich Liechtenstein mit seiner humanitären Tradition seit Jahrzehnten für die humanitäre Hilfe engagiert. Weiters empfiehlt und beantragt die Regierung auch eine Kapitalerhöhung an der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in der Höhe von CHF 800'000.

Wiederaufbau soll Lebensgrundlage jetzt und in Zukunft ermöglichen

Der brutale und inzwischen schon über zwei Jahre andauernde Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat neben hunderttausenden von Toten und Verletzten sowie Millionen von Vertriebenen auch die Infrastruktur der Ukraine in grossen Teilen zerstört. Beinahe alle Bereiche des öffentlichen Lebens sind davon betroffen. So wurden unter anderem ukrainische Schulen, Krankenhäuser und Energieinfrastrukturanlagen, welche auch für die europäische Energiesicherheit von Bedeutung sind, systematisch zerstört. Um einen vollkommenen Zerfall der Lebensgrundlagen der ukrainischen Bevölkerung zu vermeiden und den Menschen vor Ort eine Rückkehr in ihr Leben zu ermöglichen ist ein rascher Wiederaufbau der Ukraine zwingend notwendig. Denn das Fehlen einer Lebensgrundlage und dringend benötigter Infrastruktur führt zu verstärkten Fluchtbewegungen und verringert auch die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr von Geflüchteten. Zudem begünstigt eine rasche wirtschaftliche Erholung von betroffenen Gebieten private Investitionsprojekte, welche in Anbetracht des bereits bestehenden Zerstörungsausmasses für einen erfolgreichen Wiederaufbau unerlässlich sein werden. Mit dem Wiederaufbau der Ukraine sollte ebenfalls rasch begonnen werden, da dieser langfristig auch zur Friedenssicherung in Europa beiträgt.

Der Bericht und Antrag sieht daher vor, dass sich das Land Liechtenstein in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten am Wiederaufbau in der Ukraine beteiligt. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Entminung, dem Zugang zu Bildung, der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungsführung, dem Schutz von Menschenrechten sowie der Unterstützung der Wirtschaft liegen. Dafür sind über fünf Jahre hinweg Gelder in der Höhe von acht Millionen Franken vorgesehen, was durchschnittlich 1.6 Millionen Franken pro Jahr entspricht. Mit diesen zusätzlichen Mitteln sollen im Rahmen der Internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) konkrete und teilweise auch mehrjährige Wiederaufbauprojekte in der Ukraine finanziert werden. Der Beitrag Liechtensteins orientiert sich an der seitens der Schweiz und der EU geleisteten Unterstützung.

Kapitalerhöhung an EBWE ermöglicht weitere Kredite

Zudem schlägt die Regierung vor, dass sich Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) beteiligt. Die EBWE wurde 1991 mit dem Ziel gegründet, den Aufbau der Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa zu unterstützen. Sie hilft der Ukraine bereits jetzt bei der laufenden Instandstellung von Schäden und vergibt hierzu Kredite und Garantien für private Investoren. Aufgrund des hohen Bedarfs an solchen Krediten und Garantien soll eine Kapitalerhöhung in der Höhe von EUR 4 Milliarden vorgenommen werden. Bis 2032 ermöglicht eine derartige Kapitalerhöhung aufgrund der Hebelwirkung des Kapitals weitere Kredite in der Höhe von EUR 24 Milliarden. Die Höhe des liechtensteinischen Anteils an dieser Kapitalerhöhung würde EUR 800'000 betragen.

Den entsprechenden Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Aktivitäten des Landes Liechtenstein im Rahmen des Wiederaufbaus in der Ukraine und die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der dritten Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 8. Oktober verabschiedet.

Pressekontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Panagiotis Potolidis-Beck
T +423 236 60 51
panagiotis.potolidis-beck@llv.li

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