Umnutzung einer bestehenden Infrastruktur im Unterland zur temporären Unterbringung Schutzbedürftiger aus der Ukraine
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. November 2024, den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Verpflichtungskredits und von Nachtragskrediten für die Realisierung von Wohnraum für die Unterbringung von Schutzbedürftigen im Unterland verabschiedet. Die Regierung beantragt beim Landtag Finanzmittel in der Höhe von CHF 1.2 Mio. für die Umnutzung eines bestehenden Gewerbegebäudes im Unterland für die temporäre Unterbringung von maximal 70 Schutzbedürftigen aus der Ukraine.
Die Flüchtlingshilfe Liechtenstein betreut derzeit rund 750 Personen im Asylbereich in rund 80 Liegenschaften. Per 21. Oktober 2024 halten sich 686 Schutzbedürftige aus der Ukraine in Liechtenstein auf und die Auslastung der Wohnraumkapazitäten zur Unterbringung von Personen im Asylbereich liegt bei 84% mit 126 freien und bezugsbereiten Betten.
Die Unterbringung von Schutzbedürftigen in geeigneten Unterkünften gehört zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen des Landes Liechtenstein. Aufgrund der Prognose der in Liechtenstein zu erwartenden Gesuche, der bereits hohen Auslastung des zur Verfügung stehenden Wohnraums sowie der dynamischen Entwicklung der Mietobjekte ist zur Unterbringung von Schutzbedürftigen in geeigneten Unterkünften die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum notwendig. Es wurde deshalb evaluiert, wie der notwendige Wohnraum bereitgestellt werden kann. Da bislang knapp 80% der Unterbringungsplätze im Liechtensteiner Oberland sind, wurde der Fokus auf das Liechtensteiner Unterland gelegt.
Zusätzlicher Wohnraum für maximal 70 Personen kann durch den Umbau eines frei gewordenen Gewerbegebäudes im Unterland geschaffen werden, d.h. durch die nachhaltige ressourceneffiziente Umnutzung einer bereits bestehenden Infrastruktur. In der durch den Umbau von Büroräumlichkeiten entstehenden Kollektivunterkunft im Industriegebiet in Eschen sollen Schutzbedürftige aus der Ukraine untergebracht werden. Auf eine bestmögliche Verteilung der schulpflichtigen Kinder auf die Regelschulen im ganzen Land soll dabei geachtet werden. Die Gemeinde Eschen wurde über die Pläne vorab informiert und ist mit der befristeten Nutzung der Liegenschaft für Wohnzwecke Schutzbedürftiger im Zusammenhang mit der aussergewöhnlichen Migrationslage grundsätzlich einverstanden.
Der beantragte Verpflichtungskredit von CHF 1.2 Mio. für die Realisierung dieses Wohnraums umfasst die Mittel für die baulichen Massnahmen zur Umnutzung des Gebäudes sowie das Mobiliar. Des Weiteren umfasst der Antrag Nachtragskredite für das Jahr 2025 in Höhe von CHF 205'000 für Mieten und Betriebskosten.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li