Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung

Vaduz (ots)

In ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. November 2024, hat die Regierung die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) beschlossen. Zusammen mit der Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie des Notenaustausches zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, dem der Landtag seine Zustimmung in seiner Sitzung vom Freitag, 8. November 2024 erteilt hat, wird damit die Richtlinie (EU) 2021/2118 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht umgesetzt.

In der VVV werden die Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden gemäss der Richtlinie (EU) 2021/2118 angepasst. So wird der Betrag für Personenschäden von 6.07 Mio. auf 6.45 Mio. Euro angepasst und der Betrag für Sachschäden von 1.22 Mio. Euro auf 1.3 Mio. Euro erhöht.

Im Weiteren wird die Terminologie in der VVV und dem SVG vereinheitlicht sowie entsprechend der Richtlinie (EU) 2021/2118 die Abwicklung der Schadenfälle eines Versicherungsunternehmens, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, genauer beschrieben.

Die Anpassungen des SVG und des Notenaustausches sowie die Abänderung der VVV werden zeitgleich am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Pressekontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Maximilian Rüdisser, Generalsekretär
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 20.11.2024 – 09:41

    Regierung nimmt teuerungsbedingte Anpassungen an der Wohnbauförderung vor

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. November 2024, die Verordnung über die Anpassung der Einkommensgrenzen und der Darlehensbeträge nach dem Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues (Wohnbauförderungsgesetz; WBFG) an die Teuerung und die Verordnung über die Abänderung der Wohnbauförderungsverordnung (WBFV), genehmigt. Mit ...

  • 20.11.2024 – 09:39

    Abänderung der Verordnung über die Kinder- und Jugendzahnpflege

    Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. November 2024 die Abänderung der Verordnung über die Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZV) genehmigt. Anlass für die Verordnungsanpassung sind Überarbeitungen des Schweizer Zahnärzte- und des Schweizer Zahntechniktarifs. Diese wurden zwischen der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO bzw. dem Verband Zahntechnischer Laboratorien der Schweiz VZLS und den ...