Koordinierungsgruppe der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen veröffentlicht zweiten Jahresbericht
Vaduz (ots)
In ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2024 hat die Regierung den Jahresbericht 2023/2024 der Koordinierungsgruppe zur Istanbul-Konvention zur Kenntnis genommen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat am 1. Oktober 2021 in Liechtenstein in Kraft. Für die Koordinierung, Beobachtung, Umsetzung und Bewertung der politischen Massnahmen hat die Regierung im Herbst 2021 eine Koordinierungsgruppe aus Vertretende des Amts für Soziale Dienste, des Amts für Auswärtige Angelegenheiten, des Ausländer- und Passamts, der Landespolizei und der Opferhilfestelle eingesetzt.
Umsetzung der Istanbul-Konvention: Zusammenarbeit und Fortschritte
Die Koordinierungsgruppe befasste sich im Berichtsjahr mit den dringlichen Empfehlungen der Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie traf Abklärungen zur Datenerfassung und führte den zweiten nationalen Fachaustausch zwischen Behörden und NGOs durch. Die Mitglieder nahmen an verschiedenen internationalen Tagungen teil.
Zwei Massnahmen werden detailliert geprüft
Der Jahresbericht hebt Fortschritte im Opferschutz hervor, darunter die Einführung forensischer Spurensicherung seit 2024 und die Vorbereitung einer gesetzlichen Grundlage für verbindliche Gewaltpräventionsberatung. Zwei weitere Massnahmen zur Unterstützung Gewaltbetroffener werden geprüft.
Die erste Empfehlung betrifft die 2024 eingeführte "Forensic Nursing Sprechstunde" des Liechtensteinischen Landesspitals. Die Koordinierungsgruppe empfiehlt die Prüfung einer langfristigen und nachhaltigen Finanzierung. Das Projekt des Landesspitals ermöglicht die Sicherung von Spuren für die Dokumentation von Gewalttaten im häuslichen Bereich, die bei einem allfälligen Strafprozess als wichtiges Beweismittel eingesetzt werden kann.
Die zweite Empfehlung bezieht sich auf die Einführung einer landesweiten Telefonberatung für Gewaltopfer. Die dreistellige Notfallnummer soll in der Schweiz im November 2025 in Betrieb genommen werden. Die Koordinierungsgruppe empfiehlt die Prüfung, ob Liechtenstein die Notfallnummer ebenfalls einführen möchte und ob sich Liechtenstein an das Beratungsangebot eines der Nachbarkantone anschliessen könnte - mit entsprechender Triage an die zuständigen liechtensteinischen Stellen.
Der Jahresbericht 2023/2024 kann auf der Webseite des Amts für Soziale Dienste unter www.asd.llv.li unter "Publikationen Chancengleichheit" heruntergeladen werden.
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