Preisbekanntgabeverordnung angepasst
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 21. Januar 2025, eine Abänderung der Preisbekanntgabeverordnung verabschiedet. Damit wird die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union ("Omnibus-Richtlinie") abschliessend in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Omnibus-Richtlinie erfolgt eine Änderung der Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (Preisangabe-Richtlinie). Die Preisangabe-Richtlinie zielt im Interesse des Verbraucherschutzes darauf ab, einen transparenten Markt mit korrekten Angaben von Informationen zu schaffen. Dadurch wird den Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, Preise zu beurteilen und miteinander zu vergleichen, um so eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Anpassung der Preisbekanntgabeverordnung bewirkt mehr Transparenz bei Preisnachlässen. In der Ankündigung von Preisreduktionen (Rabatten) müssen Händler neu den vorherigen Preis angeben, der während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor der Anwendung des Preisnachlasses galt.
Die Verordnung tritt gleichzeitig mit der Abänderung des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sowie des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes am 1. Februar 2025 in Kraft.
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