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Bundesamt für Landwirtschaft

Sanktionen gegen fehlbare Pouletmäster

Bern (ots)

Kontrollen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW)
haben ergeben, dass Pouletmastställe in verschiedenen Fällen während
zwei oder drei Tagen pro Mast überbelegt waren. Für die Ueberbelegung
werden die fehlbaren Landwirte mit einer empfindlichen Kürzung der
Direktzahlungen sanktioniert. Weitere kritisierte Punkte an der
intensiven Pouletmast klärt das BLW zusammen mit den betroffenen
Kreisen ab. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führte anfangs
April 2001 in vier Kantonen der Ostschweiz eine Oberkontrolle von
Pouletmastställen durch. Dies wurde in den am 10. und 17. April 2001
ausgestrahlten 'Kassensturz'-Sendungen des Schweizer Fernsehens
thematisiert. Bei der Oberkontrolle wurde auf den ausgewählten
Betrieben insbesondere die Einhaltung der Höchstgrenze für die
Stallbelegung überprüft. Es wurde festgestellt, dass die in der
Tierschutzverordnung vorgeschriebene Limite von 30 kg Tiere pro m2
Stallfläche in verschiedenen Fällen nicht eingehalten wurde. Der
Grenzwert wurde während zwei oder drei Tagen pro Mast um bis zu 14
Prozent(in einem Fall um 26 Prozent)überschritten.
Den kantonalen Landwirtschaftsämtern, welche die Verstösse ahnden
müssen, stellte das BLW in den letzten Tagen die Ergebnisse der
Oberkontrolle zu. Damit alle betroffenen Landwirte nach den gleichen
Grundsätzen sanktioniert werden, schlägt das BLW den
Landwirtschaftsämtern eine einheitliche Berechnung der Sanktionen
vor. Ihre Höhe soll dem doppelten Verdienst entsprechen, den der
Landwirt für die über der Limite gehaltenen Tiere von seiner
Mastorganisation bekommen hatte.
In den 'Kassensturz'-Sendungen wurde insbesondere vom Schweizer
Tierschutz kritisiert, dass schnell wachsende Poulets an
Beinschwächen litten, ihr Verhalten anormal träge und die
Abgangsraten (Todesfälle) während der Intensivmast relativ hoch
seien. Diese Kritik nimmt das BLW ernst. Es klärt zur Zeit ab, ob
rechtliche Vorschriften angepasst werden müssen. In diesem
Zusammenhang wird das BLW auch mit den betroffenen Kreisen Gespräche
führen.

Kontakt:

Peter Zbinden, Sektion Oekologische Direktzahlungen,
Tel. +41 31 322 25 68, Bundesamt für Landwirtschaft,
Presse- und Informationsdienst

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