Sanktionen gegen fehlbare Pouletmäster
Bern (ots)
Kontrollen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) haben ergeben, dass Pouletmastställe in verschiedenen Fällen während zwei oder drei Tagen pro Mast überbelegt waren. Für die Ueberbelegung werden die fehlbaren Landwirte mit einer empfindlichen Kürzung der Direktzahlungen sanktioniert. Weitere kritisierte Punkte an der intensiven Pouletmast klärt das BLW zusammen mit den betroffenen Kreisen ab. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führte anfangs April 2001 in vier Kantonen der Ostschweiz eine Oberkontrolle von Pouletmastställen durch. Dies wurde in den am 10. und 17. April 2001 ausgestrahlten 'Kassensturz'-Sendungen des Schweizer Fernsehens thematisiert. Bei der Oberkontrolle wurde auf den ausgewählten Betrieben insbesondere die Einhaltung der Höchstgrenze für die Stallbelegung überprüft. Es wurde festgestellt, dass die in der Tierschutzverordnung vorgeschriebene Limite von 30 kg Tiere pro m2 Stallfläche in verschiedenen Fällen nicht eingehalten wurde. Der Grenzwert wurde während zwei oder drei Tagen pro Mast um bis zu 14 Prozent(in einem Fall um 26 Prozent)überschritten.
Den kantonalen Landwirtschaftsämtern, welche die Verstösse ahnden müssen, stellte das BLW in den letzten Tagen die Ergebnisse der Oberkontrolle zu. Damit alle betroffenen Landwirte nach den gleichen Grundsätzen sanktioniert werden, schlägt das BLW den Landwirtschaftsämtern eine einheitliche Berechnung der Sanktionen vor. Ihre Höhe soll dem doppelten Verdienst entsprechen, den der Landwirt für die über der Limite gehaltenen Tiere von seiner Mastorganisation bekommen hatte.
In den 'Kassensturz'-Sendungen wurde insbesondere vom Schweizer Tierschutz kritisiert, dass schnell wachsende Poulets an Beinschwächen litten, ihr Verhalten anormal träge und die Abgangsraten (Todesfälle) während der Intensivmast relativ hoch seien. Diese Kritik nimmt das BLW ernst. Es klärt zur Zeit ab, ob rechtliche Vorschriften angepasst werden müssen. In diesem Zusammenhang wird das BLW auch mit den betroffenen Kreisen Gespräche führen.
Kontakt:
Peter Zbinden, Sektion Oekologische Direktzahlungen,
Tel. +41 31 322 25 68, Bundesamt für Landwirtschaft,
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