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Bundesamt für Landwirtschaft

Künstliche Besamung: Bessere Bedingungen für kleine Organisationen

Bern (ots)

Im Markt der künstlichen Besamung (KB) sind heute
Voraussetzungen geschaffen, welche den kleineren KB-Organisationen
einen besser geregelten Zugang zum Besamungsnetz des Schweizerischen
Verbandes für künstliche Besamung (SVKB) gewährleisten. Das stellt
eine vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingesetzte Arbeitsgruppe
in ihrem Schlussbericht fest.
Neben dem SVKB sind heute vier weitere KB-Organisationen tätig.
Letztere haben sich verschiedentlich beim Sekretariat der
Wettbewerbskommission (Weko) und beim BLW über die für sie
unbefriedigende Situation bei der KB beim Rindvieh beklagt.
Beanstandet wurden insbesondere die noch aus der Monopolzeit
stammende starke Marktstellung des SVKB, dessen Verhältnis zu den
Zuchtverbänden sowie die illegale Einfuhr von Sperma und dessen
Vertrieb.
Das BLW setzte deshalb eine Arbeitsgruppe ein, in der alle
bewilligten KB-Organisationen, die Rindviehzuchtverbände, die Weko
und das Bundesamt für Veterinärwesen vertreten waren. Die Gruppe
erhielt den Auftrag, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KB -
unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts - sowie die
Voraussetzungen für die Erhaltung einer eigenständigen Rindviehzucht
zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe hat sich allein mit der Frage der
künstlichen Besamung beim Rindvieh befasst.
Die in der Arbeitsgruppe geführten Diskussionen führten in
verschiedenen Teilbereichen zu Fortschritten. Insbesondere wurde der
Zugang der kleineren KB-Unternehmen zum Besamungsnetz des SVKB klarer
geregelt. Es wurden zudem Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das
BLW schnell eingreifen kann, falls die Neutralität der
Zuchtorganisationen gegenüber den bewilligten KB-Organisationen nicht
gewährleistet sein sollte. Unabhängig davon wird die Weko den
KB-Markt weiterhin aufmerksam beobachten und eingreifen, falls der
SVKB die Marktgegenseite benachteiligen oder die Konkurrenten in der
Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern würde.
Ferner stellt die Arbeitsgruppe fest, dass bei den Kontrollen im
Bereich der Einfuhr, der Lagerung und der Weitergabe von Stierensamen
Defizite bestehen. Die Kontrollen seien zu verstärken mit dem Ziel,
den illegalen Vertrieb von Importsamen zu unterbinden, fordert die
Arbeitsgruppe.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Rudolf Michlig
Sektion Tierzucht
Tel. +41/31/322'25'55

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