Künstliche Besamung: Bessere Bedingungen für kleine Organisationen
Bern (ots)
Im Markt der künstlichen Besamung (KB) sind heute Voraussetzungen geschaffen, welche den kleineren KB-Organisationen einen besser geregelten Zugang zum Besamungsnetz des Schweizerischen Verbandes für künstliche Besamung (SVKB) gewährleisten. Das stellt eine vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eingesetzte Arbeitsgruppe in ihrem Schlussbericht fest.
Neben dem SVKB sind heute vier weitere KB-Organisationen tätig. Letztere haben sich verschiedentlich beim Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) und beim BLW über die für sie unbefriedigende Situation bei der KB beim Rindvieh beklagt. Beanstandet wurden insbesondere die noch aus der Monopolzeit stammende starke Marktstellung des SVKB, dessen Verhältnis zu den Zuchtverbänden sowie die illegale Einfuhr von Sperma und dessen Vertrieb.
Das BLW setzte deshalb eine Arbeitsgruppe ein, in der alle bewilligten KB-Organisationen, die Rindviehzuchtverbände, die Weko und das Bundesamt für Veterinärwesen vertreten waren. Die Gruppe erhielt den Auftrag, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KB - unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts - sowie die Voraussetzungen für die Erhaltung einer eigenständigen Rindviehzucht zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe hat sich allein mit der Frage der künstlichen Besamung beim Rindvieh befasst.
Die in der Arbeitsgruppe geführten Diskussionen führten in verschiedenen Teilbereichen zu Fortschritten. Insbesondere wurde der Zugang der kleineren KB-Unternehmen zum Besamungsnetz des SVKB klarer geregelt. Es wurden zudem Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das BLW schnell eingreifen kann, falls die Neutralität der Zuchtorganisationen gegenüber den bewilligten KB-Organisationen nicht gewährleistet sein sollte. Unabhängig davon wird die Weko den KB-Markt weiterhin aufmerksam beobachten und eingreifen, falls der SVKB die Marktgegenseite benachteiligen oder die Konkurrenten in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern würde.
Ferner stellt die Arbeitsgruppe fest, dass bei den Kontrollen im Bereich der Einfuhr, der Lagerung und der Weitergabe von Stierensamen Defizite bestehen. Die Kontrollen seien zu verstärken mit dem Ziel, den illegalen Vertrieb von Importsamen zu unterbinden, fordert die Arbeitsgruppe.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
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Rudolf Michlig
Sektion Tierzucht
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