BLW: AOC-Eintrag für "Vacherin Mont dOr"
(ots)Das Bundesamt für Landwirtschaft hat heute die Bezeichnung "Vacherin Mont dOr" in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) eingetragen. Die Branche von Vacherin Mont dOr hat sich geeinigt. Die Einsprachen gegen die Registrierung konnten somit einvernehmlich erledigt werden.
Gegen das im Mai 2001 öffentlich aufgelegte Eintragungsgesuch von "Vacherin Mont dOr"- Käse sind verschiedene Einsprachen eingegangen. Sie betrafen insbesondere die Hitzebehandlung der Milch und die Fütterungsart der Milchkühe. Für beide Punkte konnte eine Lösung gefunden werden: Die Milch muss weniger stark erhitzt werden und rund zwanzig landwirtschaftliche Betriebe dürfen während einer Übergangszeit bis 2013 ihren Kühen Silage verfüttern. Die Einigung erlaubt auch die Wahrung der typischen Eigenschaften des Käses. Der Vacherin Mont dOr hat seinen Ursprung im Vallée de Joux im Kanton Waadt. Der Weichkäse mit gewaschener Rinde wird nur zwischen dem 15. August und dem 31. März hergestellt. Auf Grund des geschmeidigen und leicht fliessenden Teigs wird der Käse mit einem Ring aus Tannenholz versehen, was ihm sein Holz- und Tannenharzaroma verleiht. Der Vacherin Mont dOr wird automatisch mit der Tannenholzschachtel, in der er verpackt ist, in Verbindung gebracht. Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Für weitere Auskünfte: Paolo Degiorgi, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 031 322 27 22 Isabelle Pasche, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst