BLW: Selbsthilfemassnahmen: Ausdehnung auf Nichtmitglieder
(ots)Fünf Branchen- und drei Produzentenorganisationen wollen ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die entsprechenden Gesuche an den Bundesrat im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfe-massnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung des Angebots an die Nachfrage betreffen. Grosses Gewicht haben die Repräsentativität der Organisation und deren interne Entscheidungsabläufe.
Die Mehrzahl der Gesuche betrifft die Verlängerung bereits bestehender Massnahmen (Interprofession Gruyère, Interprofession du Vacherin fribourgeois, Schweizerischer Bauernverband) oder eine Anpassung an Beschlüsse der jeweiligen Delegiertenversammlung (Emmentaler Switzerland, Schweizer Milchproduzenten, GalloSuisse).
Dazu kommen drei neue Ausdehnungsgesuche: Die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland hat Qualitätsverbesserungsmassnahmen für den Emmentaler Käse festgeschrieben, die Sbrinz Käse GmbH und die Interessengemeinschaft Dinkel Absatzförderungsmassnahmen für Sbrinz, respektive Dinkel.
Mit der Veröffentlichung der Gesuche sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über die Gesuche informiert werden. Die Veröffentlichung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens, sie gewährt keine besonderen Einspracherechte.
Die Vernehmlassung dauert 30 Tage ab Veröffentlichung. Änderungen an den Gesuchen sind je nach Vernehmlassungsergebnis noch möglich. Der Bundesrat entscheidet, ob und inwiefern den Gesuchen entsprochen wird.
Die Gesuche können auf der Homepage des BLW (www.blw.admin.ch) eingesehen werden. Stellungnahmen sind dem BLW, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Mattenhofstr. 5, 3003 Bern einzureichen.
Für weitere Auskünfte: Jean-Marc Chappuis, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 27 12
Bundesamt für Landwirtschaft Presse- und Informationsdienst