Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Gebrauchte Eisenbahnschwellen müssen entsorgt werden
Bern (ots)
Alte Eisenbahnschwellen sollen in Zukunft nur noch für Zwecke ausserhalb von Wohnsiedlungen verkauft werden. Für Krebs erzeugende Substanzen in teerölhaltigen Holzschutzmitteln gibt es neu Grenzwerte. Der Verkauf von alten Schwellen, die über diesen Grenzwerten liegen, wird nach einer Uebergangsfrist von vier Jahren verboten. Dies sind die Hauptpunkte der geänderten Stoffverordnung, die der Bundesrat heute beschlossen hat.
Laut der geänderten Stoffverordnung, die am 1. Oktober 2001 in Kraft tritt, dürfen die Bahnen ihre alten Eisenbahnschwellen nur noch dann abgeben, wenn diese mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden, das die neuen Grenzwerte einhält. Der Grenzwert für das in teerölhaltigen Holzschutzmitteln enthaltene Benzo(a)pyren beträgt 50 Milligramm pro Kilogramm (ppm), derjenige für Wasser lösliche Phenole 3 Prozent.
In Zukunft darf mit Teeröl behandeltes Holz ausser für Gleisanlagen und für den Sockelbereich von Leitungsmasten nur noch für die Verwendung ausserhalb von Wohnsiedlungen, z.B. für Hang- und Lawinenverbauungen, für Lärmschutzwände oder für Weg- und Strassenbefestigungen abgegeben werden. Während einer vierjährigen Uebergangsfrist dürfen die Bahnen für die genannten Verwendungen allerdings nach wie vor auch Bahnschwellen verkaufen, welche die neuen Grenzwerte nicht einhalten.
Die Verordnung gilt für sämtliche teerölimprägnierten Holzprodukte, z.B. auch für Gartenzäune und Pfosten. Vom Verbot ausgenommen sind gebrauchte Holzschwellen, die eine Bahn einer anderen zur Weiterverwendung in Gleisanlagen verkauft.
Bahnschwellen sind Reservoire an schwerabbaubaren Schadstoffen
In Eisenbahnschwellen, die als kostengünstiges Baumaterial häufig für Hangverstärkungen, Wegbefestigungen, Weidezäune u.ä. verwendet werden, bleiben nach einem 20 bis 25jährigen Einsatz vor allem die schwerflüchtigen, zum Teil Krebs erregenden Bestandteile der teerölhaltigen Holzschutzmittel zurück. Diese polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind schwer abbaubar, reichern sich in Lebewesen an und sind für Wasserorganismen giftig.
Gebrauchte Bahnschwellen geben in erster Linie relativ flüchtige PAK ab, die gelegentlich als Geruchsbelästigung empfunden werden, wegen ihrer Zusammensetzung und der geringen Menge aber nicht als gesundheitsgefährdend gelten. Weil die Krebs erregenden PAK schwer flüchtig sind und damit kaum an die Luft abgegeben werden, besteht nur bei häufigen, über viele Jahre stattfindenden Hautkontakten ein Gesundheitsrisiko. Mit Teeröl imprägnierte Holzschwellen eignen sich deshalb nicht für den Einsatz auf Kinderspielplätzen, in Gärten und schon gar nicht in Innenräumen.
Die bisherige Verwendung im Privatbereich stellt eine schwierige Ausgangslage für eine fachgerechte Entsorgung am Ende der Nutzungsphase dar. Wer bezahlt schon gerne den gleichen Preis für die Entsorgung wie Jahre zuvor für den Erwerb? Die neue Verordnung will den Wiederverkauf einschränken, damit die Schwellen mittelfristig einer umweltverträglichen Entsorgung zugeführt werden. Hochrechnungen haben nämlich gezeigt, dass die in den nächsten 20 Jahren anfallenden Bahnschwellen rund 40'000 Tonnen Teeröl enthalten.
Es besteht keine Sanierungspflicht
Weil alte Holzschwellen als Baumaterial verkauft wurden, sind sie bisher kaum zur Entsorgung angefallen. Die entsprechenden Entsorgungswege für die circa 200'000 Schwellen, die jetzt jährlich anfallen werden, müssen während der vierjährigen Uebergangsfrist aufgebaut werden.
Die neue Verordnung enthält keine Sanierungspflicht: Nicht die Verwendung, sondern lediglich der Verkauf der Schwellen wird verboten, beziehungsweise eingeschränkt. Schwellen, die bereits für private Zwecke verwendet worden sind, müssen weder entfernt, noch durch andere Hölzer ersetzt werden.
Kontakt:
Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden,
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. +41 79 415 99 62
Anna Wälty Küng, Sektion umweltgefährdende Produkte,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. +41 31 323 13 17
Christoph Rentsch, Sektion umweltgefährdende Produkte,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. +41 31 322 93 64
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Beilagen:
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung,
StoV)