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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Gebrauchte Eisenbahnschwellen müssen entsorgt werden

Bern (ots)

Alte Eisenbahnschwellen sollen in Zukunft nur noch
für Zwecke ausserhalb von Wohnsiedlungen verkauft werden. Für Krebs
erzeugende Substanzen in teerölhaltigen Holzschutzmitteln gibt es neu
Grenzwerte. Der Verkauf von alten Schwellen, die über diesen
Grenzwerten liegen, wird nach einer Uebergangsfrist von vier Jahren
verboten. Dies sind die Hauptpunkte der geänderten Stoffverordnung,
die der Bundesrat heute beschlossen hat.
Laut der geänderten Stoffverordnung, die am 1. Oktober 2001 in
Kraft tritt, dürfen die Bahnen ihre alten Eisenbahnschwellen nur noch
dann abgeben, wenn diese mit einem Holzschutzmittel behandelt wurden,
das die neuen Grenzwerte einhält. Der Grenzwert für das in
teerölhaltigen Holzschutzmitteln enthaltene Benzo(a)pyren beträgt 50
Milligramm pro Kilogramm (ppm), derjenige für Wasser lösliche Phenole
3 Prozent.
In Zukunft darf mit Teeröl behandeltes Holz ausser für
Gleisanlagen und für den Sockelbereich von Leitungsmasten nur noch
für die Verwendung ausserhalb von Wohnsiedlungen, z.B. für Hang- und
Lawinenverbauungen, für Lärmschutzwände oder für Weg- und
Strassenbefestigungen abgegeben werden. Während einer vierjährigen
Uebergangsfrist dürfen die Bahnen für die genannten Verwendungen
allerdings nach wie vor auch Bahnschwellen verkaufen, welche die
neuen Grenzwerte nicht einhalten.
Die Verordnung gilt für sämtliche teerölimprägnierten
Holzprodukte, z.B. auch für Gartenzäune und Pfosten. Vom Verbot
ausgenommen sind gebrauchte Holzschwellen, die eine Bahn einer
anderen zur Weiterverwendung in Gleisanlagen verkauft.
Bahnschwellen sind Reservoire an schwerabbaubaren Schadstoffen
In Eisenbahnschwellen, die als kostengünstiges Baumaterial häufig
für Hangverstärkungen, Wegbefestigungen, Weidezäune u.ä. verwendet
werden, bleiben nach einem 20 bis 25jährigen Einsatz vor allem die
schwerflüchtigen, zum Teil Krebs erregenden Bestandteile der
teerölhaltigen Holzschutzmittel zurück. Diese polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) sind schwer abbaubar, reichern
sich in Lebewesen an und sind für Wasserorganismen giftig.
Gebrauchte Bahnschwellen geben in erster Linie relativ flüchtige
PAK ab, die gelegentlich als Geruchsbelästigung empfunden werden,
wegen ihrer Zusammensetzung und der geringen Menge aber nicht als
gesundheitsgefährdend gelten. Weil die Krebs erregenden PAK schwer
flüchtig sind und damit kaum an die Luft abgegeben werden, besteht
nur bei häufigen, über viele Jahre stattfindenden Hautkontakten ein
Gesundheitsrisiko. Mit Teeröl imprägnierte Holzschwellen eignen sich
deshalb nicht für den Einsatz auf Kinderspielplätzen, in Gärten und
schon gar nicht in Innenräumen.
Die bisherige Verwendung im Privatbereich stellt eine schwierige
Ausgangslage für eine fachgerechte Entsorgung am Ende der
Nutzungsphase dar. Wer bezahlt schon gerne den gleichen Preis für die
Entsorgung wie Jahre zuvor für den Erwerb? Die neue Verordnung will
den Wiederverkauf einschränken, damit die Schwellen mittelfristig
einer umweltverträglichen Entsorgung zugeführt werden. Hochrechnungen
haben nämlich gezeigt, dass die in den nächsten 20 Jahren anfallenden
Bahnschwellen rund 40'000 Tonnen Teeröl enthalten.
Es besteht keine Sanierungspflicht
Weil alte Holzschwellen als Baumaterial verkauft wurden, sind sie
bisher kaum zur Entsorgung angefallen. Die entsprechenden
Entsorgungswege für die circa 200'000 Schwellen, die jetzt jährlich
anfallen werden, müssen während der vierjährigen Uebergangsfrist
aufgebaut werden.
Die neue Verordnung enthält keine Sanierungspflicht: Nicht die
Verwendung, sondern lediglich der Verkauf der Schwellen wird
verboten, beziehungsweise eingeschränkt. Schwellen, die bereits für
private Zwecke verwendet worden sind, müssen weder entfernt, noch
durch andere Hölzer ersetzt werden.

Kontakt:

Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden,
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. +41 79 415 99 62

Anna Wälty Küng, Sektion umweltgefährdende Produkte,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. +41 31 323 13 17

Christoph Rentsch, Sektion umweltgefährdende Produkte,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. +41 31 322 93 64

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Beilagen:
Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung,
StoV)

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