Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Kontrolle der ozonschichtabbauenden Stoffe soll verstärkt werden
Bern (ots)
Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Parlament eine Botschaft vorgelegt betreffend die Ratifizierung von zwei Änderungen des Montrealer Protokolls über die ozonschichtabbauenden Stoffe. Bei diesen Änderungen handelt es sich um die Einführung eines Kontrollsystems für die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die durch das Protokoll geregelt sind, sowie um die Aufnahme einer neuen Substanz in die Liste der geregelten Stoffe, nämlich von Bromchlormethan. Eine entsprechende Änderung der Stoffverordnung (StoV) ist in Vorbereitung.
Zu den bedeutendsten ozonschichtabbauenden Stoffen zählen FCKW, HFCKW, Halone sowie Tetrachlorkohlenstoff und Methylbromid. Die Herstellung von und der Handel mit diesen Stoffen wird durch das Montrealer Protokoll der UNO zum Schutz der Ozonschicht geregelt. Seit 1987 wurden vier Änderungen zum Protokoll beschlossen, wovon zwei noch nicht durch die Schweiz ratifiziert worden sind. Die neuen Bestimmungen umfassen die Einführung einer obligatorischen Lizenz für die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die durch das Protokoll geregelt werden. Dieses Lizenzsystem ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen den illegalen Handel mit diesen Stoffen. Ferner soll mit dem als Lösungsmittel verwendeten Bromchlormethan eine weitere Substanz in die Liste der geregelten Stoffe aufgenommen werden. Diese Neuerungen setzen keine zusätzlichen finanziellen oder logistischen Ressourcen des Bundes voraus. Hingegen müssen die Bestimmungen der Stoffverordnung geändert werden. Ein entsprechender Vorschlag wird in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden.
Beilagen:
Botschaft des Bundesrates betreffend die Ratifizierung der Änderungen des Montrealer Protokolls
Diese Mitteilung sowie weitere Informationen sind auf http://www.uvek.admin.ch/gs_uvek/de/index.html publiziert.
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