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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Kontrolle der ozonschichtabbauenden Stoffe soll verstärkt werden

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Parlament eine
Botschaft vorgelegt betreffend die Ratifizierung von zwei Änderungen
des Montrealer Protokolls über die ozonschichtabbauenden Stoffe. Bei
diesen Änderungen handelt es sich um die Einführung eines
Kontrollsystems für die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die durch das
Protokoll geregelt sind, sowie um die Aufnahme einer neuen Substanz
in die Liste der geregelten Stoffe, nämlich von Bromchlormethan. Eine
entsprechende Änderung der Stoffverordnung (StoV) ist in
Vorbereitung.
Zu den bedeutendsten ozonschichtabbauenden Stoffen zählen FCKW,
HFCKW, Halone sowie Tetrachlorkohlenstoff und Methylbromid. Die
Herstellung von und der Handel mit diesen Stoffen wird durch das
Montrealer Protokoll der UNO zum Schutz der Ozonschicht geregelt.
Seit 1987 wurden vier Änderungen zum Protokoll beschlossen, wovon
zwei noch nicht durch die Schweiz ratifiziert worden sind. Die neuen
Bestimmungen umfassen die Einführung einer obligatorischen Lizenz für
die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die durch das Protokoll geregelt
werden. Dieses Lizenzsystem ist ein wichtiges Instrument im Kampf
gegen den illegalen Handel mit diesen Stoffen. Ferner soll mit dem
als Lösungsmittel verwendeten Bromchlormethan eine weitere Substanz
in die Liste der geregelten Stoffe aufgenommen werden. Diese
Neuerungen setzen keine zusätzlichen finanziellen oder logistischen
Ressourcen des Bundes voraus. Hingegen müssen die Bestimmungen der
Stoffverordnung geändert werden. Ein entsprechender Vorschlag wird in
Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden.
Beilagen:
Botschaft des Bundesrates betreffend die Ratifizierung der
Änderungen des Montrealer Protokolls
Diese Mitteilung sowie weitere Informationen sind auf 
http://www.uvek.admin.ch/gs_uvek/de/index.html publiziert.

Kontakt:

UVEK, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Blaise Horisberger
Sektion Umweltgefährdende Produkte
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Tel. +41 31 322 90 24

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