Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Gentech-Freisetzung: Neubeurteilung des ETH-Gesuchs durch BUWAL
Bern (ots)
Freisetzungsversuch mit Auflagen bewilligt
Das BUWAL hat den Freisetzungsversuch der ETH Zürich mit gentechnisch verändertem Weizen neu beurteilt. Resultat: Der Versuch wird mit Auflagen bewilligt. Im September 2002 hatte das UVEK nach einer Beschwerde der ETH den Freisetzungsversuch als grundsätzlich zulässig und das Umweltrisiko als tragbar eingestuft.
Am 20. November 2001 hatte das BUWAL als Erstinstanz das Gesuch der ETH Zürich abgelehnt, in Lindau (ZH) einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem KP4-Weizen durchzuführen (siehe Kasten). Das BUWAL war damals zum Schluss gekommen, wegen mangelnder Informationen zum transgenen Weizen sei das Schadenpotenzial nicht abschätzbar; der Versuch könne deshalb nicht bewilligt werden. Die Gesuchstellerin erhob gegen diesen Entscheid Beschwerde und gelangte an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als erste Rekursinstanz. Am 12. September 2002 hiess das UVEK die Beschwerde gut und wies das Gesuch zur Neubeurteilung zurück an das BUWAL. Das UVEK hatte u.a. festgehalten, die Stellungnahmen der konsultierten Fachstellen seien stärker zu berücksichtigen; diese hatten zwar ebenfalls die fehlenden Informationen bemängelt, sich aber unter bestimmten Bedingungen für den Freisetzungsversuch ausgesprochen.
Bei seiner Neubeurteilung hat das BUWAL Auflagen formuliert. Diese entsprechen den Forderungen der konsultierten Fachstellen (Bundesamt für Gesundheit, Eidg. Fachkommission für biologische Sicherheit und Baudirektion Kanton Zürich). Die ETH wird zudem darauf verpflichtet, die im Laufe des Verfahrens gemachten Zusagen umzusetzen.
Die Auflagen enthalten u.a.:
- Die Zustellung weiterer Unterlagen an die Bewilligungsbehörde, insbesondere über die Bepflanzung der Umgebung mit Weizen und über die Einsatz- und Notfallpläne für den Fall aussergewöhnlicher Ereignisse. - Die Durchführung verschiedener Sicherheitsmassnahmen, z.B. Abschrankungen, Pollenzelte, schützende Mantelsaat aus nicht gentechnisch veränderten Pflanzen, Isolationsabstände sowie Entsorgung der mit der Weizenkrankheit Stinkbrand infizierten Ähren. - Die Überwachung der Testparzelle während und nach Abschluss des Freisetzungsversuchs sowie die Analyse von Bodenproben in Bezug auf das Vorhandensein der gentechnisch in den Weizen eingebrachten Gene (Transgene). - Die Berichterstattung über den Ablauf des Versuchs und die wichtigsten Ergebnisse. - Die Durchführung von Untersuchungen zu Fragen der biologischen Sicherheit, namentlich zum so genannten horizontalen Gentransfer, zu Pollenflug und Auskreuzung, zur Toxizität oder über die Effekte auf Wurzelpilze.
Vollzug durch BUWAL und Kanton Zürich Das BUWAL plant, die bundesrechtlichen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton zu vollziehen; denn zur Überwachung sind lokale Kenntnisse und eine hohe zeitliche Präsenz nötig. Das BUWAL will dazu einen Vertrag abschliessen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) in der Baudirektion des Kantons Zürich.
BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte - Bruno Oberle, Vizedirektor BUWAL, 079 687 11 65 - Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 079 415 99 62
Der Freisetzungsversuch Die ETH Zürich möchte in Lindau (ZH) auf 8 m2 zwei gentechnisch veränderte Sommerwei-zen im Freilandversuch erforschen (Gesamtversuchsfläche 90 m2). Die 1600 Gentech- Versuchspflanzen enthalten ein so genanntes kp4-Gen, das die Bildung des KP4-Proteins reguliert. Das "Killerprotein" KP4 hat eine pilzabwehrende Wirkung und soll den Befall des Weizen mit dem so genannten Weizenstinkbrand hemmen. Ziel des Versuchs ist es zu überprüfen, ob dieser im Gewächshaus festgestellt Effekt auch "im Feld" auftritt, d.h. unter natürlichen Bedingungen.