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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Industrieunfälle und grenzüberschreitende Umweltverschmutzung Haftpflichtprotokoll auf gesamteuropäischer Ebene gutgeheissen

Bern (ots)

Bern, 28. Februar 2003
Unternehmen die mit gefährlichen Chemikalien umgehen und die infolge 
von Industrieunfällen grenzüberschreitende Gewässer verschmutzen, 
sollen für allfällige Schäden bald die finanziellen Konsequenzen 
tragen. Ein entsprechendes Haftpflichtprotokoll wurde gestern 
Donnerstag im Rahmen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa 
(UNO/ECE) gutgeheissen. Damit konnte eine von der Schweiz im Rahmen 
des letzten Weltwasserforums im Jahr 2000 eingebrachte Idee rasch 
konkretisiert werden. Das Haftpflichtprotokoll bringt nicht nur die 
Garantie auf eine Entschädigung der Schäden, sondern wird auch einen 
starken präventiven Effekt haben, betont Philippe Roch, Direktor des 
Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft.
Im Jahr 2000 ereignete sich im rumänischen Baia Mare in einer 
Goldgewinnungsanlage ein Industrieunfall, der auch eine schlimme 
Zyanid-Verschmutzung der Theiss und der Donau in Ungarn und 
Jugoslawien verursachte. Im gleichen Jahr setzte sich die Schweiz im 
Rahmen des Weltwasserforums in Den Haag für die Erarbeitung einer 
internationalen Haftpflichtregelung ein: Die Unternehmen sollen für 
die Verschmutzung von grenzüberschreitenden Gewässern in allen 
betroffenen Ländern haftbar gemacht werden können.
Das Haftpflichtprotokoll wurde am Donnerstag von der internationalen 
Expertengruppe der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNO/ECE) 
gutgeheissen. Es wurde im Rahmen des "Übereinkommens zum Schutz und 
zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler 
Seen" sowie des "Übereinkommens über die grenzüberschreitenden 
Auswirkungen von Industrieunfällen" erarbeitet. Das Protokoll 
konkretisiert die Schweizer Idee von Den Haag auf gesamteuropäischer 
Ebene.
Unternehmen, die infolge von Industrieunfällen grenzüberschreitende 
Gewässer verschmutzen könnten, müssen sich gegen diese potentiellen 
Schäden versichern. Die Haftpflicht-Regelung hilft, jene Personen zu 
entschädigen, die von den Folgen dieser Unfällen betroffen sind. Die 
Einführung einer Haftpflicht hat zugleich einen starken präventiven 
Effekt: Sie ist für Unternehmen Anreiz, gefährliche Industrieanlagen 
mit mehr Verantwortung und Aufmerksamkeit zu betreiben.
Am dritten Weltwasserforum, das vom 16. bis am 23. März 2003 in 
Kyoto stattfindet, wird die Schweiz vorschlagen, die 
gesamteuropäische Regelung weltweit anzuwenden.
Das Haftpflichtprotokoll der UNO/ECE soll an der 
Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" formell verabschiedet und 
unterzeichnet werden. Die Konferenz findet am 21. Mai 2003 in Kiew 
statt. Das Haftpflichtprotokoll tritt in Kraft, wenn es von 16 
Staaten ratifiziert worden ist.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
- Jürg Bally, Abteilung Recht BUWAL, 031 322 54 29 (rechtliche 
Fragen)
- Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik BUWAL, 031 322 54 34 
(technische Fragen)
Beilage
Pressemitteilung der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNO/ECE)
Internet
Website der UNO-Wirtschaftskommission für Europa: 
http://www.unece.org/env/

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