Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Industrieunfälle und grenzüberschreitende Umweltverschmutzung Haftpflichtprotokoll auf gesamteuropäischer Ebene gutgeheissen
Bern (ots)
Bern, 28. Februar 2003
Unternehmen die mit gefährlichen Chemikalien umgehen und die infolge von Industrieunfällen grenzüberschreitende Gewässer verschmutzen, sollen für allfällige Schäden bald die finanziellen Konsequenzen tragen. Ein entsprechendes Haftpflichtprotokoll wurde gestern Donnerstag im Rahmen der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNO/ECE) gutgeheissen. Damit konnte eine von der Schweiz im Rahmen des letzten Weltwasserforums im Jahr 2000 eingebrachte Idee rasch konkretisiert werden. Das Haftpflichtprotokoll bringt nicht nur die Garantie auf eine Entschädigung der Schäden, sondern wird auch einen starken präventiven Effekt haben, betont Philippe Roch, Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft.
Im Jahr 2000 ereignete sich im rumänischen Baia Mare in einer Goldgewinnungsanlage ein Industrieunfall, der auch eine schlimme Zyanid-Verschmutzung der Theiss und der Donau in Ungarn und Jugoslawien verursachte. Im gleichen Jahr setzte sich die Schweiz im Rahmen des Weltwasserforums in Den Haag für die Erarbeitung einer internationalen Haftpflichtregelung ein: Die Unternehmen sollen für die Verschmutzung von grenzüberschreitenden Gewässern in allen betroffenen Ländern haftbar gemacht werden können.
Das Haftpflichtprotokoll wurde am Donnerstag von der internationalen Expertengruppe der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNO/ECE) gutgeheissen. Es wurde im Rahmen des "Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen" sowie des "Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen" erarbeitet. Das Protokoll konkretisiert die Schweizer Idee von Den Haag auf gesamteuropäischer Ebene.
Unternehmen, die infolge von Industrieunfällen grenzüberschreitende Gewässer verschmutzen könnten, müssen sich gegen diese potentiellen Schäden versichern. Die Haftpflicht-Regelung hilft, jene Personen zu entschädigen, die von den Folgen dieser Unfällen betroffen sind. Die Einführung einer Haftpflicht hat zugleich einen starken präventiven Effekt: Sie ist für Unternehmen Anreiz, gefährliche Industrieanlagen mit mehr Verantwortung und Aufmerksamkeit zu betreiben.
Am dritten Weltwasserforum, das vom 16. bis am 23. März 2003 in Kyoto stattfindet, wird die Schweiz vorschlagen, die gesamteuropäische Regelung weltweit anzuwenden.
Das Haftpflichtprotokoll der UNO/ECE soll an der Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" formell verabschiedet und unterzeichnet werden. Die Konferenz findet am 21. Mai 2003 in Kiew statt. Das Haftpflichtprotokoll tritt in Kraft, wenn es von 16 Staaten ratifiziert worden ist. BUWAL BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT Pressedienst
Auskünfte - Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88 - Jürg Bally, Abteilung Recht BUWAL, 031 322 54 29 (rechtliche Fragen) - Martin Schiess, Sektion Sicherheitstechnik BUWAL, 031 322 54 34 (technische Fragen)
Beilage Pressemitteilung der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UNO/ECE)
Internet Website der UNO-Wirtschaftskommission für Europa: http://www.unece.org/env/