ESTV: MWST: Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen bis Ende 2006
Bern (ots)
04. Sep 2002 (ESTV) Der Bundesrat ist bereit, den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen im Rahmen der Mehrwertsteuer (MWST) bis Ende 2006 weiterzuführen. Damit soll im Sinne einer Kompromisslösung ein lückenloser Übergang vom Sondersatz zu neuen Massnahmen sichergestellt werden, die in der verabschiedungsreifen "Botschaft über Verbesserungen von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus " vorgeschlagen werden.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte in ihrem Bericht vom 3. Mai 2002 beantragt, den MWST-Steuersatz von 3,6% für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2006 zu verlängern.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass das Mehrwertsteuersystem einfach und transparent ausgestaltet sein muss, um einen möglichst geringen Erhebungsaufwand sowohl auf der Seite der Steuerzahler wie auch auf der Seite der Steuerbehörde zu erreichen. Hiezu trage eine geringe und damit übersichtliche Anzahl der Steuersätze bei. Daher soll für die Mehrwertsteuer neben dem Normalsatz grundsätzlich bloss ein einziger reduzierter Steuersatz bestehen.
Laut Bundesrat war der Hotellerie-Sondersatz nur als vorübergehende Massnahme gedacht, die dem Notstand der Branche Mitte der Neunzigerjahre Rechnung tragen sollte. In der "Botschaft über Verbesserungen von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus ", die demnächst verabschiedet werden soll, würden den eidgenössischen Räten verschiedene zielgerichtete Massnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus vorgeschlagen. Allerdings sei noch nicht ersichtlich, wann diese Massnahmen eingeführt würden. Deshalb sei es vertretbar, den Sondersatz befristet bis Ende 2006 weiterzuführen, um einen lückenlosen Übergang vom Sondersatz zu den neuen Massnahmen sicherzustellen.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40
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