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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Besserer Schutz für Amphibien und Auen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Bundesinventare zum Schutz der
Amphibienlaichgebiete sowie der Auengebiete von nationaler Bedeutung 
ergänzt. 72 neue Amphibienlaichgebiete und 55 neue Auengebiete sind 
definitiv bundesrechtlich geschützt. Die alarmierende Lage der 
Amphibien (95% der Arten auf der Roten Liste) und der Auen (90% 
Verlust im letzten Jahrhundert) mit ihrer sehr hohen Artenvielfalt 
zeigt die Dringlichkeit von Schutzmassnahmen. Geschützte Gebiete 
sollen gefährdeten Arten den für ihr Überleben notwendigen 
Lebensraum sichern.
72 neue Amphibienlaichgebiete Jetzt ist das Inventar der 
Amphibienlaichgebiete mit einer zweiten Serie von 72 Objekten 
ergänzt worden. Der grösste Zuwachs erfolgte in den Kantonen Bern 
und Thurgau. Neue national bedeutende Gebiete findet man in 
Agglomerationsnähe (z.B. die "Wehrliau" an der Aare in Muri bei 
Bern), wie auch auf Alpen (z.B. auf der grossen Scheidegg). Auch die 
militärisch genutzte Thuner-Allmend ist nun bundesrechtlich 
geschützt. Mit dieser Erweiterung des Inventars befinden sich rund 
770 Amphibienlaichgebiete unter nationalem Schutz. Weitere noch 
nicht definitiv bereinigte Objekte werden Gegenstand der dritten und 
voraussichtlich letzten Serie sein.
55 neue Auengebiete Auch das Aueninventar wurde erweitert: Hier 
handelt es sich um eine zweite Ergänzung, basie-rend auf einer 
systematischen Überprüfung des Inventars in den Gebieten unterhalb 
der Waldgrenze (Tieflagen- Auen) mit Schwerpunkt auf den Gebieten 
zwischen 800 und 1800 Meter. Es konnten 55 neue Objekte ins Inventar 
aufgenommen werden. Damit nähert sich dieses Inventar dem 
angestrebten Ziel, möglichst alle wichtigsten Auengebiete der 
Schweiz unter nationalen Schutz zu stellen.
Kantone erarbeiten Schutz- und Pflegepläne
Die Aufnahme eines Gebietes in ein Bundesinventar bedeutet nicht das 
Verbot jeglicher menschlicher Aktivitäten. Jedoch soll die 
landwirtschaftliche und touristische Nutzung so geschehen, dass auch 
die Natur zu ihrem Recht kommt und die Artenvielfalt langfristig 
erhalten werden kann. Die Ergänzung der beiden Inventare wurde in 
Absprache mit den kantonalen Naturschutzfachstellen (Amphibien), 
bzw. mittels Vernehmlassung (Auen) vorgenommen. Die Kantone 
erarbeiten Schutz- und Pflegepläne und regeln Nutzungen mittels 
Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern. Zudem müssen regionale und 
lokale Schutzgebiete das grobe nationale Netz verfeinern. Für Pflege-
 und Aufwertungsmassnahmen im Auen- und Amphibienschutz zahlt der 
Bund jährlich 4 bis 5 Millionen Franken an die Kantone.
Bern, 29. Oktober 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 	Amphibienlaichgebiete-Inventar: Erich Kohli, BUWAL, 
Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 031 322 68 66
Aueninventar: Béatrice Werffeli, BUWAL, Abteilung Natur und 
Landschaft, Tel. 031 322 93 67
Internet: 	Die detaillierten Listen der beiden Inventare sind 
zu finden unter: http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20031022/01039/index.html
Beilagen:	-Auenverordnung
                -Amphibienlaichgebiete-Verordnung

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