Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
BUWAL: Besserer Schutz für Amphibien und Auen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat die Bundesinventare zum Schutz der Amphibienlaichgebiete sowie der Auengebiete von nationaler Bedeutung ergänzt. 72 neue Amphibienlaichgebiete und 55 neue Auengebiete sind definitiv bundesrechtlich geschützt. Die alarmierende Lage der Amphibien (95% der Arten auf der Roten Liste) und der Auen (90% Verlust im letzten Jahrhundert) mit ihrer sehr hohen Artenvielfalt zeigt die Dringlichkeit von Schutzmassnahmen. Geschützte Gebiete sollen gefährdeten Arten den für ihr Überleben notwendigen Lebensraum sichern.
72 neue Amphibienlaichgebiete Jetzt ist das Inventar der Amphibienlaichgebiete mit einer zweiten Serie von 72 Objekten ergänzt worden. Der grösste Zuwachs erfolgte in den Kantonen Bern und Thurgau. Neue national bedeutende Gebiete findet man in Agglomerationsnähe (z.B. die "Wehrliau" an der Aare in Muri bei Bern), wie auch auf Alpen (z.B. auf der grossen Scheidegg). Auch die militärisch genutzte Thuner-Allmend ist nun bundesrechtlich geschützt. Mit dieser Erweiterung des Inventars befinden sich rund 770 Amphibienlaichgebiete unter nationalem Schutz. Weitere noch nicht definitiv bereinigte Objekte werden Gegenstand der dritten und voraussichtlich letzten Serie sein.
55 neue Auengebiete Auch das Aueninventar wurde erweitert: Hier handelt es sich um eine zweite Ergänzung, basie-rend auf einer systematischen Überprüfung des Inventars in den Gebieten unterhalb der Waldgrenze (Tieflagen- Auen) mit Schwerpunkt auf den Gebieten zwischen 800 und 1800 Meter. Es konnten 55 neue Objekte ins Inventar aufgenommen werden. Damit nähert sich dieses Inventar dem angestrebten Ziel, möglichst alle wichtigsten Auengebiete der Schweiz unter nationalen Schutz zu stellen.
Kantone erarbeiten Schutz- und Pflegepläne Die Aufnahme eines Gebietes in ein Bundesinventar bedeutet nicht das Verbot jeglicher menschlicher Aktivitäten. Jedoch soll die landwirtschaftliche und touristische Nutzung so geschehen, dass auch die Natur zu ihrem Recht kommt und die Artenvielfalt langfristig erhalten werden kann. Die Ergänzung der beiden Inventare wurde in Absprache mit den kantonalen Naturschutzfachstellen (Amphibien), bzw. mittels Vernehmlassung (Auen) vorgenommen. Die Kantone erarbeiten Schutz- und Pflegepläne und regeln Nutzungen mittels Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern. Zudem müssen regionale und lokale Schutzgebiete das grobe nationale Netz verfeinern. Für Pflege- und Aufwertungsmassnahmen im Auen- und Amphibienschutz zahlt der Bund jährlich 4 bis 5 Millionen Franken an die Kantone. Bern, 29. Oktober 2003 UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Amphibienlaichgebiete-Inventar: Erich Kohli, BUWAL, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 031 322 68 66 Aueninventar: Béatrice Werffeli, BUWAL, Abteilung Natur und Landschaft, Tel. 031 322 93 67 Internet: Die detaillierten Listen der beiden Inventare sind zu finden unter: http://www.umwelt- schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20031022/01039/index.html
Beilagen: -Auenverordnung -Amphibienlaichgebiete-Verordnung