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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Neues Gentechnikgesetz gültig ab 1. 1. 2004

Bern (ots)

Der Bundesrat will angesichts der Wichtigkeit und
der 
Aktualität das neue Gentechnikgesetz (GTG) rasch in Kraft setzen. Er 
hat heute die dafür nötigen Verordnungsänderungen genehmigt. Das 
GTG verstärkt den Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit 
gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Das Gentechnikgesetz, das vom Parlament am 21. März 2003 
verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Dies hat der 
Bundesrat beschlossen. Auch im neuen GTG steht der Schutz von Mensch 
und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie im Zentrum; dies in 
Übereinstimmung mit dem Ziel der bisherigen Gentechnikregelung im 
Umweltschutzgesetz und der Bundesverfassung (siehe Faktenblatt). Der 
Schutz wird neu durch konkretere Anforderungen im Gesetz selbst 
präzisiert und verstärkt. So dürfen zum Beispiel GVO nur noch 
versuchsweise freigesetzt werden, wenn dadurch unter anderem auch 
ein Beitrag zur Biosicherheitsforschung geleistet und der 
Bedarfsnachweis erbracht wird (siehe Kasten Faktenblatt). Die Neue- 
rungen im Rahmen des GTG müssen mittels Verordnungen zum Teil noch 
konkretisiert werden.
Damit das GTG in Kraft treten kann, hat der Bundesrat in einem 
ersten Schritt acht Verordnungen angepasst, die heute für den Umgang 
mit GVO gültig sind (Beilage 2). Ohne diese Anpassungen entstünden 
zwischen dem neuen Gesetz und den bestehenden Verordnungen 
Widersprüche, oder das Gesetz könnte wegen fehlender 
Ausführungsvorschriften gar nicht angewendet werden. Die Änderungen 
betreffen beispielsweise die Kennzeichnung von Produkten, die 
gentechnisch veränderte Organismen enthalten, die Koordination des 
Vollzugs innerhalb der Bundesverwaltung und das Beschwerdeverfahren.
Bern, 19. November 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
- Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
- Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie 
BUWAL, 079 415 99 62
Beilagen: - Faktenblatt - Beilage 2: Verordnung über die Änderung 
von Verordnungen im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des 
Gentechnikgesetzes Internet:
Gentechnikgesetz von 21. März 2003: 
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/2778.pdf

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