Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft
Bewilligungspflicht für synthetische Kältemittel: Übergangsfrist für Wärmepumpen im Wohnbereich
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am letzten Mittwoch das Datum der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen im Wohnbereich vom 1. Januar 2004 auf den 1. Januar 2007 verschoben. Diese Übergangsfrist betrifft Wärmpumpen, die mit mehr als drei Kilogramm synthetischen Kältemitteln funktionieren und soll vor allem die Vollzugsbehörden entlasten.
Wärmepumpen für Wohnbauten funktionieren heute noch mit sogenannten in der Luft stabilen, synthetischen Kältemitteln. Diese wirken als langlebige Treibhausgase, wenn sie in die Atmosphäre gelangen. Im Rahmen einer Änderung der Stoffverordnung trat auf den 1. Januar 2004 eine allgemeine Bewilligungspflicht für Kälteanlagen mit mehr als drei Kilogramm synthetischen Kältemitteln in Kraft. Auch die Wärmepumpen fallen grundsätzlich unter diese Bestimmung. Wie der Bundesrat am Mittwoch, 23. Juni 2004, entschieden hat, soll die Bewilligungspflicht für industriell gefertigte und dauerhaft verschlossene Wärmepumpen für Wohnbauten neu erst ab 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Der Grund für die Anpassung des Datums ist hauptsächlich die grosse Zahl von zu erwartenden Bewilligungsgesuchen für Wärmepumpen in Wohnbauten. Dies stellt die Vollzugsbehörden in den Kantonen vor kurzfristig schwer lösbare organisatorische Probleme: Eine EDV- Lösung für das Verfahren ist erst in Ausarbeitung. Gesamtschweizerisch werden pro Jahr in über 8000 Wohnbauten Wärmepumpen neu eingebaut oder ersetzt.
Von der Übergangsfrist nicht betroffen sind Kälteanlagen in den Anwendungsbereichen Industriekälte, Gewerbekälte und Klimakälte. Eine BUWAL- Empfehlung und -Wegleitung zum Vollzug der Bewilligungspflicht wird den Kantonen und den betroffenen Branchen in den nächsten Wochen zugestellt.
Bern, 25. Juni 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Christoph Rentsch, Chef Sektion umweltgefährdende Produkte, BUWAL, Tel. 031 322 93 64
Beilage:
Änderung der Stoffverordnung (Anhang 4.15: neue Übergangsfrist bei der Bewilligungspflicht für Wärmepumpen in Wohnbauten)