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Staatskanzlei Luzern

Vorzeitige Pensionierung 2001

Luzern (ots)

Gegen Ende dieses Jahres ist mit einer eigentlichen
Welle von vorgezogenen Pensionierungen zu rechnen. Ursache dafür ist
eine steuerliche Bevorteilung jener Vorsorgeleistungen (2. Säule),
die noch in diesem Jahr zu laufen beginnen. Im Regelfall bedeutet
das, dass die vorgezogene Pensionierung spätestens auf Ende November
2001 zu erfolgen hat. Sonst ist man nicht nur den Job, sondern auch
den Steuervorteil los.
Trotz frühzeitigen Hinweisen1 in Medien, Seminaren und Kursen
bestehen da und dort noch falsche Vorstellungen darüber, welche
Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den Genuss einer
erleichterten Besteuerung der zu gelangen.
Erste Rente im alten Jahr
Renten aus beruflicher Vorsorge (2. Säule), die noch in diesem
Jahr zu laufen beginnen, werden ab 2002 nur mit 80 Prozent ihres
Betrages besteuert, wenn sie auf einem vor 1985 begründeten
Vorsorgeverhältnis beruhen und die Steuerzahler/innen die Prämien zu
wenigstens einem Fünftel mitfinanziert haben. Das gleiche gilt für
Kapitalleistungen, die noch in diesem Jahr fällig werden und zur
Auszahlung gelangen. Ende dieses Jahres läuft die seit der Einführung
des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) vor 15 Jahren geltende
Übergangsregelung aus. Ab 2002 werden alle erst dann zu laufen
beginnenden Vorsorgerenten und die Kapitalleistungen vollumfänglich,
das heisst zu 100 Prozent besteuert.
Der Anreiz ist damit natürlich gross, mit einer zeitlich mehr oder
weniger vorgezogenen Pensionierung noch in diesem Jahr von den
steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Das ist - abgesehen von
eigentlichen Missbräuchen - auch durchaus legal. Missbräuchlich wäre
eine vorzeitige Pensionierung höchstens, wenn ein Arbeitnehmer z.B.
anschliessend an die Pensionierung beim gleichen Arbeitgeber im
Wesentlichen unverändert weiter beschäftigt würde.
Eine privilegierte Rente muss zwingend in diesem Jahr zu laufen
beginnen. Das heisst, die erste Rentenleistung muss spätestens im
Dezember 2001 fällig und ausbezahlt werden. Bei einer Pensionierung
per 31. Dezember 2001 ist dies jedoch nicht der Fall, weil die erste
Altersrente erstmals im Monat nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses (also im Januar 2002) ausbezahlt wird. Der
Übertritt in den Ruhestand hat demnach (üblicherweise) per 30.
November 2001 zu erfolgen, damit im Dezember die erste Rente fällig
werden kann. Man beachte aber zur Sicherheit das Reglement der
Pensionskasse.
Sinngemäss gilt dies auch für Kapitalleistungen. Nach der
bundesgerichtlichen Rechtssprechung wird eine Kapitalleistung aus
Vorsorge am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
fällig. Frühestens zu diesem Zeitpunkt, evtl. erst später bei der
verzögerten Auszahlung, wird die Besteuerung ausgelöst. Beendet ein
Steuerpflichtiger sein Arbeitsverhältnis erst am 31. Dezember 2001,
wird somit eine allfällige Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge
frühestens am 1. Januar 2002 fällig - und ist demzufolge wie die
Rente zu 100 Prozent zu versteuern.

Kontakt:

Zentraler Informationsdienst der Staatskanzlei,
Tel. +41 41 228 60 00.

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