Vorzeitige Pensionierung 2001
Luzern (ots)
Gegen Ende dieses Jahres ist mit einer eigentlichen Welle von vorgezogenen Pensionierungen zu rechnen. Ursache dafür ist eine steuerliche Bevorteilung jener Vorsorgeleistungen (2. Säule), die noch in diesem Jahr zu laufen beginnen. Im Regelfall bedeutet das, dass die vorgezogene Pensionierung spätestens auf Ende November 2001 zu erfolgen hat. Sonst ist man nicht nur den Job, sondern auch den Steuervorteil los.
Trotz frühzeitigen Hinweisen1 in Medien, Seminaren und Kursen bestehen da und dort noch falsche Vorstellungen darüber, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in den Genuss einer erleichterten Besteuerung der zu gelangen.
Erste Rente im alten Jahr
Renten aus beruflicher Vorsorge (2. Säule), die noch in diesem Jahr zu laufen beginnen, werden ab 2002 nur mit 80 Prozent ihres Betrages besteuert, wenn sie auf einem vor 1985 begründeten Vorsorgeverhältnis beruhen und die Steuerzahler/innen die Prämien zu wenigstens einem Fünftel mitfinanziert haben. Das gleiche gilt für Kapitalleistungen, die noch in diesem Jahr fällig werden und zur Auszahlung gelangen. Ende dieses Jahres läuft die seit der Einführung des beruflichen Vorsorgegesetzes (BVG) vor 15 Jahren geltende Übergangsregelung aus. Ab 2002 werden alle erst dann zu laufen beginnenden Vorsorgerenten und die Kapitalleistungen vollumfänglich, das heisst zu 100 Prozent besteuert.
Der Anreiz ist damit natürlich gross, mit einer zeitlich mehr oder weniger vorgezogenen Pensionierung noch in diesem Jahr von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Das ist - abgesehen von eigentlichen Missbräuchen - auch durchaus legal. Missbräuchlich wäre eine vorzeitige Pensionierung höchstens, wenn ein Arbeitnehmer z.B. anschliessend an die Pensionierung beim gleichen Arbeitgeber im Wesentlichen unverändert weiter beschäftigt würde.
Eine privilegierte Rente muss zwingend in diesem Jahr zu laufen beginnen. Das heisst, die erste Rentenleistung muss spätestens im Dezember 2001 fällig und ausbezahlt werden. Bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2001 ist dies jedoch nicht der Fall, weil die erste Altersrente erstmals im Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (also im Januar 2002) ausbezahlt wird. Der Übertritt in den Ruhestand hat demnach (üblicherweise) per 30. November 2001 zu erfolgen, damit im Dezember die erste Rente fällig werden kann. Man beachte aber zur Sicherheit das Reglement der Pensionskasse.
Sinngemäss gilt dies auch für Kapitalleistungen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtssprechung wird eine Kapitalleistung aus Vorsorge am ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Frühestens zu diesem Zeitpunkt, evtl. erst später bei der verzögerten Auszahlung, wird die Besteuerung ausgelöst. Beendet ein Steuerpflichtiger sein Arbeitsverhältnis erst am 31. Dezember 2001, wird somit eine allfällige Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge frühestens am 1. Januar 2002 fällig - und ist demzufolge wie die Rente zu 100 Prozent zu versteuern.
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