Flugplatz Emmen: Bundesrat Samuel Schmid lehnt eine erweiterte zivile Nutzung ab
Luzern (ots)
Für den Vorsteher des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, sind zum heutigen Zeitpunkt die Voraussetzungen nicht gegeben, um auf eine Erweiterung der zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Emmen einzutreten". Dies schreibt er in seiner Antwort an Schultheiss Anton Schwingruber. Der Luzerner Wirtschaftsdirektor hatte am 9. August 2001 brieflich um die grundsätzliche Klärung der Frage gebeten, ob und wie weit in Zukunft der Fluglatz Emmen durch Einzelpersonen und/oder Unternehmen sowie für Geschäftsflüge mitbenützt werden kann".
Bundesrat Schmid hält in seinem Schreiben im Hinblick auf die künftige Nutzung des Flugplatzes Emmen die folgenden Punkte fest:
1. Der Militärflugplatz Emmen ist einer der wichtigsten Ausbildungs- und Kriegsflugplätze der Luftwaffe. Er ist zudem Waffenplatz für die mittlere und mobile Fliegerabwehr sowie die Aufklärungsdrohnenschule und beheimatet wichtige Simulatoren.
2. Gegenwärtig läuft die Planung Luftwaffe XXI. Die zukünftige Nutzung von Emmen ist darin noch nicht abschliessend festgelegt.
3. Zukünftige Anpassungen beim Betrieb des Flughafens Kloten könnten eine Nutzungsänderung des Militärflugplatzes Dübendorf zur Folge haben. Als Resultat davon könnte sich auch die Belastung des Flugplatzes Emmen durch Jet- und Propellerflugzeuge sowie Helikopter verändern. 4. Es ist ein zentrales Anliegen des VBS, dass der Betrieb des Militärflugplatzes Emmen im guten Einvernehmen und mit Unterstützung der lokalen Bevölkerung stattfindet.
5. In diesem Zusammenhang haben wir zur Kenntnis genommen, dass sich die StimmbürgerInnen von Emmen Mitte Mai dieses Jahres in einer Konsultativabstimmung massiv gegen eine generelle Ausweitung der zivilen Mitbenützung ausgesprochen haben. Darüber hinaus ist uns aufgrund von Medienberichten, Bürgerbriefen und direkten Kontakten nicht entgangen, dass viele Bürgerinnen im Kanton Luzern kein Verständnis für eine Ausnahmebehandlung von Einzelpersonen aufbringen.
6. Die zivilen Flugbewegungen der RUAG Aerospace sind in einem speziellen Flugplatzbetriebsreglement vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAlL) vor dem Hintergrund der Sicherung von lokalen Arbeitsplätzen bewilligt worden. Diese Flugbewegungen finden grundsätzlich innerhalb der normalen militärischen Flugbetriebszeiten statt."
Der Luzerner Regierungsrat hat vom bundesrätlichen Antwortschreiben Kenntnis genommen. Er wird vom Angebot zu einem direkten Gespräch Gebrauch machen und dabei insbesondere die folgenden Punkte zur Diskussion stellen: Auswirkungen allfälliger Nutzungsänderungen des Militärflugplatzes Dübendorf auf den Flugbetrieb in Emmen, zivile Flüge im Interesse der RUAG Aerospace sowie Geschäftsflüge für Luzerner Unternehmen.
Das Schreiben an Bundesrat Samuel Schmid gehörte zu den allgemeinen Abklärungen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Ansiedlung der Familie Michael und Corinna Schumacher in die Wege geleitet wurden. Dabei ging es - nicht zuletzt auf dem Hintergrund der breiten öffentlichen Diskussion - um die vorsorgliche Bearbeitung von grundsätzlichen Fragen in den Bereichen Planungs- und Baurecht sowie Luftverkehr. Die entsprechenden Informationen wurden jeweils an die Bevollmächtigten der Familie Schumacher weitergegeben.
Bis heute liegt dem Kanton Luzern indessen keine konkrete Anfrage der Familie Schumacher oder eines Bevollmächtigten betreffend Landebewilligung in Emmen vor. Die zuständigen kantonalen Stellen sind daher zur Zeit nicht in der Lage, zusätzliche Abklärungen oder gar Entscheide auf Vorrat zu treffen.
Hinweis an die Medien: Vgl. Stellungnahme des Luzerner Regierungsrates zur künftigen Nutzung des Flugplatzes Emmen: Medienmitteilung vom 30.03.01 (http://www.lu.ch/index/medienmitteilungen/maerz_2001.htm)
Kontakt:
Wirtschaftsdirektor Dr. Anton Schwingruber,
ab ca. 15.30 Uhr erreichbar unter Tel. +41 41 228 61 41.