Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat die Abstimmungsbeschwerde des Krienser SVP-Grossrats Josef Huber abgewiesen. Huber hatte verlangt, das Ergebnis der UNO-Abstimmung im Kanton Luzern sei ungültig zu erklären und die Auszählung durch einen unabhängigen, paritätisch zusammengesetzten Prüfungsausschuss zu wiederholen. Falls eine Nachzählung nicht lückenlos erfolgen könnte oder falls Unstimmigkeiten festgestellt würden, verlangte der Beschwerdeführer eine Wiederholung der Abstimmung im Kanton Luzern.
Der Regierungsrat kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass für die in der Beschwerde angeführten Verdachtsmomente kein konkreter Anhaltspunkt vorliegt und dass keinerlei Hinweise auf eine fehlerhafte Auszählung oder auf gesetzwidriges Verhalten der zuständigen Organe bestehen. Dies hat eine Ueberprüfung der Abstimmungsprotokolle der Auslandschweizerstimmen durch den Rechtsdienst des Sicherheitsdepartementes lückenlos bewiesen. Auch die Behauptung des Beschwerdeführers, beim Zusammentragen der Ergebnisse der Urnenkreise sei manipuliert worden, erwies sich bei der Ueberprüfung als haltlos.
Der knappe Ausgang einer Abstimmung rechtfertige für sich allein keine Nachprüfung der Abstimmungsergebnisse. Anhaltspunkte, die begründete Zweifel an der Richtigkeit der Ergebnisse hervorrufen könnten, liegen im Falle der UNO-Abstimmung im Kanton Luzern keine vor.
Aus diesen Gründen weist der Regierungsrat die Abstimmungsbeschwerde von Josef Huber ab.
Der Regierungsrat erachtet im Übrigen die Beschwerde als mutwillig. Sie zeuge von einem Staatsverständnis, das den Behörden grundsätzlich misstraut. Zudem dürfte vom Beschwerdeführer - nicht nur als Stimmbürger, sondern insbesondere auch als Grossrat - eigentlich erwartet werden, dass er in der Lage wäre, zwischen Hinweisen auf tatsächliche Missstände und haltlosen Vorwürfen zu unterscheiden.
Kontakt:
Regierungsrätin Margrit Fischer
Vorsteherin des Sicherheitsdepartementes
Tel. +41/41/228'59'18