Regierungsrat setzt bilaterale Abkommen im kantonalen Recht um
Luzern (ots)
Die am 1. Juni 2002 in Kraft tretenden sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft haben auch Auswirkungen auf das Recht der Kantone. Der Luzerner Regierungsrat hat sich heute mit diesen Auswirkungen befasst und die notwendigen Anpassungen in der Rechtsordnung des Kantons Luzern vorgenommen.
Die Umsetzung der sektoriellen Abkommen erfolgt hauptsächlich durch Bundesrecht, weshalb der Anpassungsbedarf im kantonalen Recht gering ist. Neu müssen beispielsweise die Gemeinden ihre Beschaffungen ab einer gewissen Summe international ausschreiben. Weiter sind bei der Erteilung kantonaler Berufsausübungs- und Praxisbewilligungen künftig auch die Diplome von EG - Staatsangehörigen (z.B. Ärzte, Zahnärzte) grundsätzlich als den schweizerischen gleichgestellt zu behandeln.
Die im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte stehenden Einführungsbestimmungen wurden vom Grossen Rat mit dem neuen Gesetz über das Anwaltspatent und die Parteivertretung (Anwaltsgesetz) beschlossen. Das neue Anwaltsgesetz tritt ebenfalls am 1. Juni 2002 in Kraft.
Kontakt:
Peter Wiprächtiger
Rechtsdienst Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement
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