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Staatskanzlei Luzern

Regierungsrat setzt bilaterale Abkommen im kantonalen Recht um

Luzern (ots)

Die am 1. Juni 2002 in Kraft tretenden sektoriellen
Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft haben
auch Auswirkungen auf das Recht der Kantone. Der Luzerner
Regierungsrat hat sich heute mit diesen Auswirkungen befasst und die
notwendigen Anpassungen in der Rechtsordnung des Kantons Luzern
vorgenommen.
Die Umsetzung der sektoriellen Abkommen erfolgt hauptsächlich
durch Bundesrecht, weshalb der Anpassungsbedarf im kantonalen Recht
gering ist. Neu müssen beispielsweise die Gemeinden ihre
Beschaffungen ab einer gewissen Summe international ausschreiben.
Weiter sind bei der Erteilung kantonaler Berufsausübungs- und
Praxisbewilligungen künftig auch die Diplome von EG -
Staatsangehörigen (z.B. Ärzte, Zahnärzte) grundsätzlich als den
schweizerischen gleichgestellt zu behandeln.
Die im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Anwältinnen und
Anwälte stehenden Einführungsbestimmungen wurden vom Grossen Rat mit
dem neuen Gesetz über das Anwaltspatent und die Parteivertretung
(Anwaltsgesetz) beschlossen. Das neue Anwaltsgesetz tritt ebenfalls
am 1. Juni 2002 in Kraft.

Kontakt:

Peter Wiprächtiger
Rechtsdienst Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'57'93

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