Landwirt Ott vor Obergericht - Staatsanwaltschaft appelliert gegen Freispruch des Amtsgerichtes Luzern-Land
Luzern (ots)
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern appelliert gegen das Amtsgerichtsurteil i. S. Peter Ott und fordert eine Strafe für den Angeklagten.
Mit dem Urteil vom 3. Juli 2002 bestätigte das Amtsgericht Luzern-Land, dass Peter Ott laut Gesetz nicht berechtigt ist, Arbeiten am oder im Giessbach vorzunehmen. Trotzdem sprach das Gericht den Angeklagten frei, weil es für die Vornahme von "Korrektionen" ohne staatliche Ermächtigung keine konkrete Strafbestimmung gebe.
Diese Auslegung des Gesetzes ist für Staatsanwalt Peter Bühlmann nicht zutreffend. Mit ihrer Appellation hält die Staatsanwaltschaft an der Anklage gegen Peter Ott fest. Die von Ott vorgenommenen Bachverbauungsarbeiten sind "Bauten und Anlagen" im Sinne des Wasserbaugesetzes und unterliegen einer Bewilligungspflicht. Peter Ott arbeitete ohne Bewilligung und verstiess somit gegen die Strafbestimmungen des Wasserbaugesetzes. Staatsanwalt Bühlmann fordert zusätzlich die Ueberprüfung des Sachverhaltes unter weiteren strafrechtlichen Gesichtspunkten. Das Verhalten von Peter Ott ist in mehreren Punkten illegal und mit einer Strafe zu ahnden.
Die Appellation erfolgt auch aus Gründen der Rechtssicherheit. Würde die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern den Freispruch auf sich beruhen lassen, so entstünde in der Oeffentlichkeit der Eindruck, dass jedermann ungeahndet an öffentlichen Gewässern herumbaggern und Verbauungen machen dürfe. Dem ist nicht so. Wer die entsprechenden Vorschriften missachtet, muss gemäss Gesetz mit einem Strafverfahren und einer Bestrafung rechnen.
Die Appellation wurde am 06. September 2002 beim Obergericht des Kantons Luzern eingelegt.
Kontakt:
lic. iur. Peter Bühlmann (erreichbar bis 15.45Uhr)