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Staatskanzlei Luzern

Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement schliesst Administrativuntersuchung Gemeinde Littau ab

Luzern (ots)

Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement als
Aufsichtsbehörde weist den Gemeinderat Littau an, die Ressorts im
Gemeinderat für den Rest der Amtsperiode 2000 bis 2004 neu zu
verteilen und mit Blick auf die nächste Legislatur grundsätzlich neu
zu regeln. Im Zentrum stehen dabei die vom Gemeindeammann geführten
Ressorts Bau und Finanzen. Ohne diese Neuverteilung laufe der
Gemeinderat Littau Gefahr, als Kollegialbehörde immer ungenügender
handlungsfähig zu sein, führte Regierungsrat Dr. Paul Huber an der
Medienorientierung von heute aus. An der Medienorientierung nahm eine
Delegation des Gemeinderates Littau teil. In den beiden Ressorts und
Finanzen würde die Amtsführung nicht hinreichend wahrgenommen und der
Gemeindeammann überschreite in Einzelfällen seine Kompetenzen klar.
Zu diesen Ergebnissen kommt das Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartement auf Grund des Berichts der
Administrativuntersuchung. Sie decken sich mit den Feststellungen im
Bericht des Regierungsstatthalters, der die Probleme des
Gemeinderates ebenfalls überwiegend im Verhalten des Gemeindeammans
ortet.
Ende April 2002 hatte Dr. André Bieri seinen Bericht zur
Administrativuntersuchung abgeliefert. Auf den gleichen Zeitpunkt
schloss Regierungsstatthalter Josef Rössli seinen Bericht ab über
seine Feststellungen seit dem Ergreifen aufsichtsrechtlicher
Massnahmen vom 28. Dezember 2001. Ein zusätzlicher Bericht des
Regierungsstatthalters datiert vom 3. Juni 2002.
Gemeindammann im Zentrum der Kritik
Auf Grund der Berichte und der eigenen Feststellungen gelangt das
Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement zum Schluss, dass sich die
Probleme des Gemeinderates vor allem aus der Führung der beiden
grossen Ressorts Bau und Finanzen ergäben. Diese obliegen dem
Gemeindeammann.
Die in den Berichten angeführten Beanstandungen sind zahlreich.
Insgesamt sei der Gemeindeammann nicht in der Lage und nicht willens,
die aktuellen Probleme gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern im
Sinn der Gesamtverantwortung des Gemeinderates anzugehen. Josef
Schärli habe in Einzelfällen Obstruktion gegen Mehrheitsentscheide
des Gemeinderates betrieben, sich nicht an Beschlüsse des
Gemeinderates zum Ratsbetrieb gehalten und es an Transparenz
gegenüber dem Gemeinderat für seine Ressorts mangeln lassen. Sodann
habe er einzelne Beschlüsse des Gemeinderates in seinen Ressorts
nicht oder nur unvollständig umgesetzt. Im Gemeinderat sei deshalb
ein ausgesprochenes Misstrauensklima entstanden. Die Konfliktlinie
verlaufe dabei in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle zwischen dem
Gemeindeammann und den vier übrigen Ratsmitgliedern.
In den dem Gemeindeammann unterstehenden Ressorts Bau und Finanzen
beanstanden die beiden Berichte eine ungenügende Personalführung,
eine mangelnde Kosten- und Projektkontrolle sowie einen ineffizienten
Umgang mit Zeit und Terminen. Es fehle an Prioritätensetzungen, an
Delegation und an Kommunikation zwischen dem Gemeindeammann und den
Mitarbeitenden. Weiter wird in den Berichten festgestellt, dass in
den beiden Ressort Kompetenzüberschreitungen durch den Gemeindeamman
erfolgt seien. Sodann wird ihm unbefugte Einsichtnahme in amtliche
Dokumente vorgeworfen.
Die Berichte attestieren dem Gemeindeammann zwar einen
ausserordentlichen grossen Arbeitseinsatz mit zeitlich hohem
Engagement für die Gemeinde. Insgesamt wird die Arbeitsweise des
Gemeindammann aber für geeignet gehalten, dem Image der Gemeinde zu
schaden. Es bestehe auch die Gefahr, dass aufgrund von Pannen in
Sachgeschäften materielle Schäden für die Gemeinde entständen.
Neuverteilung der Ressorts verlangt
Am 20. Juni 2002 eröffnete das Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartement dem Gemeindeammann die wesentlichen Erkenntnisse
des Untersuchungsberichts. Am 9. Juli wurden die übrigen Mitglieder
des Gemeinderates orientiert. Unter Leitung des Justiz-, Gemeinde-
und Kulturdirektors fand am 31. Juli eine Besprechung mit dem
gesamten Gemeinderat statt. Den Ratsmitgliedern wurde bis 6.
September Akteneinsichts- und -ergänzungsrecht gewährt. In seiner
Eingabe machte der Gemeindeammann Vorschläge zur eigenen
Arbeitsentlastung. Sein Mandat wolle er jedoch vollumfänglich weiter
ausüben. Die übrigen vier Ratsmitglieder machten geltend, dass der
Gemeinderat als Ganzes nicht in der Lage sei, einen konstruktiven
Lösungsvorschlag zu beschliessen und forderten ein
aufsichtsrechtliches Eingreifen.
Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement als Aufsichtsbehörde
sieht sich aufgrund der insgesamt unhaltbaren Zustände, welche die
Führung und Handlungsfähigkeit der Gemeinde in Frage stellen, zu
aufsichtsrechtlichen Massnahmen veranlasst. Diese Massnahmen sind
darauf angelegt, die Funktionsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Organe
sicherzustellen.
Der Gemeinderat verteilt die Ressorts unter seinen Mitgliedern
selbst. Er ist aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde derzeit
nicht in der Lage, die Organisationsordnung der Gemeinde Littau so zu
ändern, dass eine veränderte Zuteilung der Ressorts während der
Amtsperiode auch ohne Zustimmung des jeweiligen Amtsinhabers
vorgenommen werden könnte. Das Justiz-, Gemeinde- und
Kulturdepartement verfügt deshalb, dass der entsprechende Paragraf
der Organisationsverordnung ausser Kraft gesetzt wird. Der
Gemeinderat wird angewiesen, die Ressorts für den Rest der Amtsdauer
2000-2004 neu zu verteilen und die Verteilung der Aufgaben auf die
fünf Ratsmitglieder mit Blick auf die nächste Legislaturperiode
grundsätzlich neu zu regeln. Die Verfahrenskosten werden der Gemeinde
Littau überbunden.

Kontakt:

Dr. Paul Huber
Justiz-, Gemeinde- und Kulturdirektor
Tel. +41/41/228'57'92

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