Luzerner Spitalliste angepasst
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat die Spitalliste verabschiedet. Neu haben darin die Jugendpsychiatrische Therapiestation und das Schlaflabor in der Klinik St. Anna Aufnahme gefunden. Das Gesundheits- und Sozialdepartement geht davon aus, dass gegen die neue Liste keine Beschwerde geführt wird, da diese vorgängig bei den beteiligten Institutionen in die Vernehmlassung gegeben wurde.
Im Dezember 1997 hat der Regierungsrat des Kantons Luzern die erste Spitalliste gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) erlassen und auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Dagegen hat der Kantonalverband Luzerner Krankenversicherer (heute santésuisse Zentralschweiz) im Januar 1998 Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat eingereicht. Dieser hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen und im November 2000 die Überarbeitung der Luzerner Spitalliste verlangt.
Aufgrund des Bundesratsentscheids wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
- Allen innerkantonalen Spitälern wurden Bettenzahlen zugewiesen.
- Den innerkantonalen Spitälern mit privater Trägerschaft wurden detailliertere Leistungsaufträge im Sinne des KVG zugewiesen.
- Das Geburtshaus Adligenswil ist von der Liste gestrichen worden, da es kein Spital im Sinne des Gesetzes ist.
- Im Bereich medizinische Rehabilitation wurden die kantonale Planung überarbeitet und die Liste angepasst. Die Kurhäuser Alpenblick und Seeblick hatte bereits der Bundesrat von der Liste gestrichen, weil sie keine Spitäler im Sinne des KVG sind.
- Beim Therapiezentrums Meggen wurde das Leistungsspektrum durch Zuordnung von Versorgungsstufen eingegrenzt.
- Die Spitalliste wurde bezüglich der hoch spezialisierten Versorgung mit jenen ausserkantonalen Spitälern ergänzt, die zusätzlich benötigt werden und erheblich zur medizinischen Versorgung der Luzerner Bevölkerung beitragen.
Im übrigen hat der Bundesrat die Liste bestätigt.
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