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Staatskanzlei Luzern

Asylinitiative: Der Kanton Luzern zählt nicht nach

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern werden die Stimmzettel der vor
zehn Tagen durchgeführten eidgenössischen Volksabstimmung über die
Asylinitiative nicht nachgezählt, obwohl für die Ermittlung der
Resultate in rund 40 Gemeinden Banknotenzählmaschinen eingesetzt
wurden. Diese Hilfsmittel sind seit über 10 Jahren in sehr vielen
Gemeinden im Einsatz, ohne dass deren Genauigkeit je beanstandet
worden wäre. In den Urnenbüros der Luzerner Gemeinden erfolgt die
Sortierung nach Ja- und Nein-Stimmen von Hand. Zählmaschinen gelangen
erst im nächsten Arbeitsvorgang, nämlich beim Zählen der Ja- und
Nein-Stimmen, zum Einsatz.
Entgegen der von der Bundeskanzlei geäusserten Meinung vertritt
das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement des Kantons Luzern die
Ansicht, dass die eingesetzten Zählmaschinen keine technischen
Hilfsmittel im Sinne des Bundesgesetzes sind, weshalb deren Einsatz
keiner Bewilligung des Bundes bedarf. Zu dieser Auffassung gelangte
das zuständige Departement nach der Überprüfung der
Gesetzesmaterialien, aus denen klar hervorgeht, dass der Gesetzgeber
nur elektronische Hilfsmittel einer Bewilligungspflicht unterwerfen
wollte. Des weiteren ist festzuhalten, dass sich die
Abstimmungsresultate mit Hilfe der Maschinen mindestens ebenso
korrekt ermitteln lassen wie von Hand. Zudem lässt der Einsatz der
Maschinen eine Überprüfung der Abstimmungsresultate - wenn nötig
sogar mehrfach - innert nützlicher Zeit zu, was bei einer
Handauszählung nicht der Fall ist. Bei den eingesetzten Maschinen
handelt es sich um Präzisionsinstrumente, deren Zuverlässigkeit im
Übringen auch von der Bundeskanzlei nicht bezweifelt wurde.

Kontakt:

lic. iur. Beat Hensler
Departementssekretär des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartements
Tel. +41/41/228'57'82
mailto:beat.hensler@lu.ch

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