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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt der Magistratenpensionsordnung zu

Luzern (ots)

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Grossen
Rates stimmt der Anpassung der Pensionsordnung der Mitglieder der
obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sowie des Staatsschreibers
(Magistratenpensionsordnung) zu. Sie genehmigt weiter die Vereinigung
der Einwohnergemeinden von Beromünster und Schwarzenbach sowie
weitere Änderungen der Gesetzgebung.
Die SPK hat die Vorlagen an der Sitzung vom 10. März 2003 unter
dem Vorsitz von Ruedi Amrein (FDP, Malters) vorberaten. Die
Kommission begrüsst einhellig, dass neu auch für Magistratspersonen
die Risiken von Alter, Invalidität und Tod über eine zeitgemässe
Vorsorgeregelung abgedeckt und die Magistratspersonen der Luzerner
Pensionskasse angeschlossen werden. Die vorgesehenen Sonderleistungen
zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen einer unverschuldeten
Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung seien ebenso zweckmässig wie
die Absicherung eines vorzeitigen Altersrücktrittes für die
Mitglieder des Regierungsrates, befindet die SPK. Angemessen sei
schliesslich auch das vorgesehene Übergangsrecht. Die mit der
Umstellung vom Umlageverfahren zur Finanzierung im
Kapitaldeckungsverfahren verbundenen kurzfristigen Mehrkosten können
mittel- und langfristig über die mit der Revision verbundenen
Leistungsreduktionen mehr als kompensiert werden.
Einstimmig wird in der Kommission die Vereinigung der
Einwohnergemeinden Beromünster und Schwarzenbach in erster Beratung
gutgeheissen. Die finanzielle Unterstützung durch den Kanton wird als
gerechtfertigt beurteilt. Mit der Vereinigung werde ein weiterer
Schritt zur Umsetzung von Luzern 99 realisiert. Die Kommission stellt
anerkennend fest, dass alle Beteiligten dabei umsichtig und sehr
professionell vorgegangen sind.
Zustimmung in erster Beratung findet bei der SPK auch das Gesetz
über die Amtsdauer von Behörden und weiteren Organen bei der
Vereinigung oder Teilung von Einwohnergemeinden. Die Anliegen aus dem
Vernehmlassungsverfahren sind weitgehend übernommen worden. Es wird
eine flexible Ordnung geschaffen, welche den besonderen Bedürfnissen
Rechnung trägt.
Mehrheitlich teilt die Kommission schliesslich die Auffassung des
Regierungsrates, dass die Frist zur Behandlung der Volksinitiativen
"Für einheitliche Einbürgerungsverfahren" und "Für überprüfbare
Einbürgerungen" verlängert werden soll. Es sei sinnvoll zuzuwarten,
bis die Grundzüge der bundesrechtlichen Revisionen klar ersichtlich
sind. Eine Kommissionsminderheit vertritt allerdings die Auffassung,
dass die Anpassungen auf kantonaler Ebene unabhängig von den
Bemühungen auf Bundesebene vorgenommen werden könnten und nicht
weiter zugewartet werden sollte.
Die hier vorberatenen Vorlagen werden an der Märzsession des
Grossen Rates behandelt.

Kontakt:

Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42

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