Luzerner Regierung befürwortet Kantonsreferendum gegen Steuerpaket
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat am 3. Juli beschlossen, dem Grossen Rat eine Botschaft für das Kantonsreferendum gegen das Steuerpaket 2001 des Bundes vorzulegen. Nach Ansicht der Regierung bewirkt das Steuerpaket des Bundes für den Kanton Luzern und die Luzerner Gemeinden grosse Nachteile. Insbesondere kann der Kanton seine Finanz- und Steuerpolitik nicht nach den Bedürfnissen der Luzerner Bevölkerung ausrichten, weil der Bund die Prioritäten teilweise falsch setzt.
Der Grosse Rat hat es am 23. Juni abgelehnt, eine als dringlich eingereichte Motion zum Kantonsreferendum dringlich zu behandeln. Unter anderem wurde argumentiert, es lägen zu wenig Informationen vor. In der Zwischenzeit hat das Finanzdepartement die Botschaft ausgearbeitet, in der die Auswirkungen des Steuerpakets 2001 des Bundes auf den Kanton Luzern detailliert dargestellt sind. Die Regierung will, dass das Parlament sich mit diesen Auswirkungen und mit den Gründen für das Referendum gründlich auseinandersetzen kann. Der Grosse Rat wird die Botschaft, die Ende Juli gedruckt erscheint, in der September-Session beraten. Die Referendumsfrist läuft am 9. Oktober 2003 ab.
Das Steuerpaket 2001 des Bundes bewirkt für den Kanton und die Luzerner Gemeinden Einnahmenausfälle von insgesamt 148 Mio. Franken pro Jahr (85 Mio. Kanton, 63 Mio. Gemeinden).
Aus Sicht der Luzerner Regierung sprechen hauptsächlich folgende vier Gründe für das Kantonsreferendum:
1. Wir haben die im Steuerpaket vorgesehenen Entlastungen für Familien stets begrüsst. Die Koppelung dieses Anliegens mit einer Wohneigentumsförderung, die den Bogen überspannt, zwingt uns nun, das ganze Paket abzulehnen. Der Bundesrat hatte diese Koppelung nicht vorgesehen.
2. Die neu vorgesehene Wohneigentumsbesteuerung ist ungerecht. Sie benachteiligt die Mieter, den Grossteil der Bevölkerung.
3. Das Steuerpaket bewirkt für den Kanton und die Gemeinden Einnahmenausfälle, die sich der Kanton Luzern nicht leisten kann. Das trifft vor allem die strukturschwachen Gebiete.
4. Regierung und Parlament können die eigene Finanz- und Steuerpolitik nicht nach den Bedürfnissen des Kantons Luzern und seiner Bevölkerung ausrichten, weil der Bund die Prioritäten in einem Bereich falsch setzt.
Für das Zustandekommen des Kantonsreferendums sind 8 Kantone notwendig. Aufgrund von § 38 Absatz 1 der Staatsverfassung des Kantons Luzern ist das Parlament oder das Volk zuständig, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Kommt es zustande, findet die Volksabstimmung im Bund voraussichtlich im Frühjahr 2004 statt. Bei einer Annahme des Steuerpakets in der Volksabstimmung tritt es ein Jahr später als geplant, also am 1.1.2005, in Kraft.
Wird das Steuerpaket abgelehnt, sollen rasch die unbestrittenen Teile der Vorlage - die Reform der Familienbesteuerung sowie die Änderungen bei den Stempelabgaben - nochmals den eidgenössischen Räten vorgelegt werden.
Kontakt:
Finanzdirektor Kurt Meyer
Tel. +41/41/228-55-41
(heute Freitag 4. Juli 14.00 bis 15.00 Uhr)
oder
Finanzverwalter Kurt Stalder
Tel. +41/41/228-55-43
(heute Freitag 14.00 bis 15.00 Uhr)