Ende des Feuerverbots in Waldgebieten des Kantons Luzern
Luzern (ots)
Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird im gesamten Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im Freien ist jedoch weiterhin die entsprechende Vorsicht geboten.
Am 11. August 2003 erliess das Kantonsforstamt nach einer lang andauernden Trockenperiode für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten gestützt auf § 19 Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 24. August 1999. Das Kantonsforstamt, die Gebäudeversicherung und die Kantonspolizei dürfen mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung viel Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die Gemeinden haben mit verschiedenen Aktivitäten dazu beigetragen, dass dieses Verbot eingehalten wurde. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde allgemein ernst genommen.
Im Kanton Luzern ereigneten sich keine Waldbrände. In einem Fall entdeckte ein Passant an einer Tanne einen Glimmbrand, der durch einen Blitzschlag verursacht worden war. Die Feuerwehr konnte diesen Brand rechtzeitig löschen. Im Übrigen beschränkten sich Feuerwehreinsätze auf Gebiete ausserhalb des Waldes. In wenigen Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot mit einer Strafanzeige geahndet werden.
Kontakt:
Kantonsforstamt
Thomas Abt
Stv. Kantonsförster
Tel. +41/41/228'66'94
Gebäudeversicherung
Hans-Peter Spring
Feuerwehrinspektor
Tel. +41/41/227'22'22