Grossrätliche Kommission nimmt differenziert Stellung zur Petition Freiwilligenarbeit
Luzern (ots)
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und Soziale Sicherheit GASK (Vorsitz Ruth Fuchs-Scheuber, Schwarzenberg, FDP) nimmt zustimmend Kenntnis von drei Punkten der Petition der Kontaktstelle für Freiwilligenarbeit und Selbsthilfe, Benevol, Luzern. Diese hat die bessere immaterielle und zusätzlich neu materielle Anerkennung der Freiwilligenarbeit zum Ziel. Zu zwei weiteren Punkten der Petition nimmt die GASK materiell keine Stellung.
Die GASK behandelte die Petition an ihrer letzten Sitzung. Von drei der fünf Punkte nimmt die Kommission mit deutlichem Mehr zustimmend Kenntnis, nämlich, dass sich erstens der Kanton Luzern für die Anerkennung der Freiwilligenarbeit vermehrt einsetze und hier vor allem seinen Einfluss auf die Wirtschaft geltend mache, dass der Kanton Luzern zweitens den Sozialzeitausweis anerkenne und sich für dessen Verbreitung einsetze und schliesslich drittens, dass der Kanton Luzern bei Personalentscheiden die in freiwilliger Arbeit erworbenen Qualifikationen berücksichtige und dafür sorge, dass die Freiwilligenarbeit vermehrt thematisiert werde. Ebenso deutlich lehnte es die Kommission aber ab, dem Regierungsrat zu empfehlen, diese Forderungen mit zusätzlichen Massnahmen aktiv umzusetzen.
Zu den beiden andern Punkten der Petition, nämlich zur Gewährung eines Steuerabzugs ab nächster Steuerperiode für freiwillig geleistete Arbeit und zur Einreichung einer Standesinitiative für AHV-Gutschriften aufgrund freiwillig geleisteter Arbeit, nimmt die GASK einstimmig bei einer Enthaltung nicht Stellung. Sie empfiehlt, die beiden Punkte zusammen mit zwei parlamentarischen Vorstössen zum Thema Freiwilligenarbeit zu behandeln.
Grundsätzlich hält die GASK die Förderung der Freiwilligenarbeit insgesamt für sinnvoll, weil damit dem Staat Aufgaben und Ausgaben abgenommen würden. Freiwilligenarbeit sei deshalb vermehrt zu anerkennen. Hingegen gehöre es wesensmässig zur Freiwilligenarbeit, dass sie unentgeltlich geleistet werde. Dies müsste bei einer allfälligen finanziellen Abgeltung entsprechend berücksichtigt werden.
Die Behandlung der Petition ist für die Oktober-Session traktandiert.
Kontakt:
Urs Thumm
Vizepräsident GASK
Tel. +41/41/445'39'34