Grossratskommission für Beitritt zur interkantonalen Umweltagentur
Luzern (ots)
Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Grossen Rates stimmt dem Beitritt des Kantons Luzern zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur zu (Botschaft B 20 des Regierungsrates an den Grossen Rat). Mit dem Beitritt zu dieser Vereinbarung wird die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Weiter hat die Kommission zahlreiche Gesetzesänderungen über die Neuordnung der Zuständigkeiten in den Bereichen Bau, Umwelt und Wirtschaft sowie die umfassende Einführung der Verfahrenskonzentration bei Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen mit einigen Änderungen in erster Beratung verabschiedet. Die RUEK hat die Geschäfte an zwei Sitzungen unter dem Vorsitz von Pius Höltschi (CVP, Aesch) vorberaten.
Die Kommission begrüsst, dass im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei den lufthygienischen Messungen, weiterhin mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen zusammengearbeitet werden soll. Auch die Weiterführung der Kooperation mit dem Kanton Aargau wird als zweckmässig erachtet. Man verspricht sich davon weiterhin Synergien und letztlich auch kostengünstige Lösungen, ohne dass im Moment der Leistungskatalog ausgebaut wird. Die RUEK teilt zudem die Auffassung des Regierungsrates, dass die bisherige Form der Zusammenarbeit auf eine neue und transparentere Grundlage gestellt werden muss. Von verschiedener Seite wurde klar gemacht, dass man sich die interkantonale Umweltagentur auch als öffentlichrechtliche Anstalt hätte vorstellen können. Da der Einbezug des Parlaments aber - systembedingt - erst am Schluss der Verhandlungen erfolgt, stand diese Option nicht mehr offen. Generell würde daher eine frühere Einbindung der Fachkommission in solche Diskussionen befürwortet.
Die Kommission ist überzeugt, das mit dem sehr umfangreichen Gesetzgebungspaket aus dem Bereich Bau, Umwelt und Wirtschaft (Botschaft B 23 des Regierungsrates an den Grossen Rat) die zweckmässigen Grundlagen für die Umsetzung der neuen Departementsordnung geschaffen werden. Begrüsst wird insbesondere die Ausdehnung der Verfahrenskonzentration auf sämtliche Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen. Es ist richtig, die im Bau- und Planungsbereich bewährten Instrumente und Abläufe auch auf die übrigen Verfahren mit Bauten und Anlagen (insbesondere Strassenbau und Wasserbau) anzuwenden. Man sieht das regierungsrätliche Bedürfnis, projektbezogene Arbeitsgruppen und Kommissionen möglichst flexibel einsetzen zu können. Deshalb ist auch die RUEK mehrheitlich bereit, zahlreiche ständige Kommissionen abzuschaffen. Umgekehrt legt die Mehrheit der Kommission aber Wert darauf, dass die Möglichkeit, solche Kommissionen ad hoc einzusetzen, ausdrücklich im Gesetz verankert wird. Die Berücksichtigung der praktischen Erfahrung und des Know Hows von externen Fachleuten und Direktbetroffenen ausserhalb der Verwaltung muss auch weiterhin gewährleistet werden.
Die Beratung der Vorlagen erfolgt an der Novembersession des Grossen Rates.
Kontakt:
Pius Höltschi
Tel. +41/79/448'09'52