Sanierung Mittelwellensender Beromünster: Entscheid über das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung
Luzern (ots)
Die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern (uwe) hat das Gesuch der SRG SSR idée suisse und der Swisscom Broadcast AG für eine Ausnahmebewilligung bei der Sanierung des Mittelwellensenders Beromünster abgewiesen.
Im März 2002 wurden Feldstärkemessungen im Nah- und Fernfeld des Senders Beromünster durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die Senderanlage nach den Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sanierungspflichtig ist. Gemäss Gesuch vom 6. Dezember 2002 wollten die Gesuchstellerinnen auf eine Sanierung verzichten und stattdessen vom Kanton Luzern eine bis 2015 befristete Ausnahmebewilligung für den Weiterbetrieb des Senders erhalten.
Die Dienststelle Umwelt und Energie dieses Gesuch abgewiesen und gleichzeitig die Frist für die Sanierung des Mittelwellensenders Beromünster auf den 31. Dezember 2008 festgelegt. Bis zum Abschluss der Sanierung darf der Sender nur noch mit einer maximalen Sendeleistung von 250 kW statt wie bisher mit 600 kW betrieben werden. Noch offen und allenfalls Gegenstand eines späteren Entscheides ist, ob und mit welcher Sendeleistung der Sender Beromünster unter Einhaltung der Grenzwerte der NISV ab dem 1.1.2009 weiter betrieben werden kann. Im Moment fehlt für diese Prüfung noch die Mess- und Berechnungsempfehlung des BUWAL für Rundfunksendeanlagen.
Der Wortlaut des Entscheids kann am 9. 1.2004 ab 10.00 Uhr unter www.umwelt-luzern.ch/medienmitteilungen eingesehen werden.
Kontakt:
Beat Marty
Abteilungsleiter Luft, Lärm, Energie in der
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel. direkt: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch