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Staatskanzlei Luzern

Sanierung Mittelwellensender Beromünster: Entscheid über das Gesuch um eine Ausnahmebewilligung

Luzern (ots)

Die Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons
Luzern (uwe) hat das Gesuch der SRG SSR idée suisse und der Swisscom
Broadcast AG für eine Ausnahmebewilligung bei der Sanierung des
Mittelwellensenders Beromünster abgewiesen.
Im März 2002 wurden Feldstärkemessungen im Nah- und Fernfeld des
Senders Beromünster durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass die
Senderanlage nach den Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung (NISV) sanierungspflichtig ist. Gemäss
Gesuch vom 6. Dezember 2002 wollten die Gesuchstellerinnen auf eine
Sanierung verzichten und stattdessen vom Kanton Luzern eine bis 2015
befristete Ausnahmebewilligung für den Weiterbetrieb des Senders
erhalten.
Die Dienststelle Umwelt und Energie dieses Gesuch abgewiesen und
gleichzeitig die Frist für die Sanierung des Mittelwellensenders
Beromünster auf den 31. Dezember 2008 festgelegt. Bis zum Abschluss
der Sanierung darf der Sender nur noch mit einer maximalen
Sendeleistung von 250 kW statt wie bisher mit 600 kW betrieben
werden. Noch offen und allenfalls Gegenstand eines späteren
Entscheides ist, ob und mit welcher Sendeleistung der Sender
Beromünster unter Einhaltung der Grenzwerte der NISV ab dem 1.1.2009
weiter betrieben werden kann. Im Moment fehlt für diese Prüfung noch
die Mess- und Berechnungsempfehlung des BUWAL für
Rundfunksendeanlagen.
Der Wortlaut des Entscheids kann am 9. 1.2004 ab 10.00 Uhr unter
www.umwelt-luzern.ch/medienmitteilungen eingesehen werden.

Kontakt:

Beat Marty
Abteilungsleiter Luft, Lärm, Energie in der
Dienststelle Umwelt und Energie
Tel. direkt: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch

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