Projekt "Finanzreformen 08": Kanton und Gemeinden suchen die Lösung gemeinsam
Luzern (ots)
Im Kanton Luzern stehen mehrere wichtige finanzpolitische Ereignisse an. Sie haben bedeutsame Auswirkungen auf die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden. Es ist im Interesse von beiden, wenn die Umsetzung dieser Vorhaben geplant und im Absprache beider Partner abläuft. An drei Veranstaltungen werden die Gemeinden über die anstehenden Ereignisse und deren Umsetzung informiert worden.
Die Finanzreformen 08 umfassen insbesondere drei Bereiche mit Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden: Trotz der Ablehnung des Steuerpaketes des Bundes stehen sowohl auf eidgenössischer wie auf kantonaler Ebene steuerliche Veränderungen an: Neuauflage der Familienbesteuerung, Tarifrevision, Unernehmenssteuerreform usw. Wird die NFA des Bundes bei der Abstimmung vom 28. November 2004 angenommen, hat diese Vorlage massive finanzielle und organisatorische Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden. Ähnlich verhält sich die Situation bei der Aufgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden: Auch dort zeichnen sich grössere Verschiebungen ab. "Es ist im Interesse aller Beteiligter, dass diese Verschiebungen der finanziellen Ströme gerecht auf die Partner aufgeteilt werden", ist Kurt Stalder, Finanzverwalter des Kantons, überzeugt. Damit alle Bereiche koordiniert ablaufen und eine gerechte Lösung gefunden werden kann, hat das Finanzepartement unter seiner Leitung das Projekt "Finanzreformen 08" lanciert.
Gemeinsame Projektorganisation
Herauszufinden, wie im Detail die Finanzen zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt werden, ist Aufgabe der Projektleitung "Finanzreformen 08", in der der Kanton und die Gemeinden (Verband Luzerner Gemeinden VLG) vertreten sind. Der Regierungsrat hat eine Lösung der finanziellen Verschiebungen über einen Steuerfussabtausch ausgeschlossen, weil er durch eine solche Lösung das finanzielle Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden bedroht sieht. Zudem wird eine höhere Gesamtsteuerbelastung im Kanton befürchtet. Für den Ausgleich der finanziellen Verschiebungen werden Ausgleichstöpfe bevorzugt: Prämienverbilligung, Heimfinanzierung, Volksschulbildung und Ergänzungsleistungen.
Gleichzeitige Umsetzung bis 2008
Die NFA des Bundes bringt Verfassungsänderungen, Gesetzes- anpassungen und neue Verordnungen in über 50 Aufgabengebieten bei Bund und Kantonen. Neue Rahmengesetze müssen in neue Konzepte mit Leistungsvereinbarungen und einem Controllingsystem umgesetzt werden.
Nebst den beiden Teilrevisionen des Steuergesetzes im Kanton und der Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden laufen auf kantonaler Ebene weitere Projekte mit finanzpolitischer Relevanz: Totalrevision des Gemeindegesetzes mit dem neuen Finanzhaushaltsrecht für die Gemeinden, Einführung der Kostenrechnung für die Gemeinden, Wirkungsbericht des Finanzausgleichs und die Berechnung der neuen Volksschulfinanzierung aufgrund effektiver Betriebskosten. Sie alle haben Querbeziehungen zum Projekt "Finanzreformen 08". Die NFA des Bundes soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ziel ist es, auf diesen Zeitpunkt auch die Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden unter Beachtung der Steuergesetzesrevision und der anderen kantonalen finanzpolitischen Geschäfte umzusetzen. "Es ist ein äusserst anspruchsvolles Projekt", sagt Kurt Stalder. Er ist sich sicher, dass die Reorganisation nur gelingen kann, wenn Kanton und Gemeinden ihre Kräfte bündeln und gemeinsam nach Lösungen suchen.
Kontakt:
Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch