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Staatskanzlei Luzern

WAK will zusätzliche Steuerentlastungen

Luzern (ots)

Die Kinderabzüge und Kinderbetreuungsabzüge sollen
im Kanton Luzern ab 2005 um 700 Franken erhöht werden. Dies schlägt
die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Grossen Rates unter
dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) dem Parlament vor. Darüber
hinaus steht sie einstimmig hinter den regierungsrätlichen
Vorschlägen zur kantonalen Steuergesetzrevision 2005. Diese sieht im
Wesentlichen vor, untere Einkommen steuerlich zu entlasten und das
Unternehmenssteuerrecht noch attraktiver zu gestalten. Neben der
zusätzlichen Entlastung von Familien setzte die Kommission auch bei
der Unternehmensbesteuerung ein weiteres Zeichen:
Kapitalgesellschaften sollen bereits ab einem steuerbaren
Eigenkapital von 5 Millionen Franken nur noch 0,5 Promille
Kapitalsteuer bezahlen müssen. Bei einem Eigenkapital bis zu 5
Millionen Franken wird der Satz weiterhin 1,0 Promille betragen.
Die WAK steht hinter den übrigen Revisionsvorschlägen: In erster
Linie wird eine gezielte Entlastung der unteren Einkommen angestrebt.
Nebst der Senkung der Kapitalsteuer bei den ordentlich besteuerten
Kapitalgesellschaften soll auch der Steuersatz für Holding-, Domizil-
und Verwaltungsgesellschaften von heute 0,5 Promille auf noch 0,01
Promille gesenkt werden. Das ist der niedrigste Steuersatz in der
Schweiz. Nach wie vor gilt jedoch ein Mindestbetrag von 500 Franken.
Die steuerliche Doppelbelastung von Aktiengesellschaft einerseits
sowie Aktionärin und Aktionär andererseits soll nach dem sogenannten
Nidwaldner-Modell gemildert werden. Schliesslich soll der Freibetrag
für die fakultative Nachkommenerbschaftssteuer der Gemeinden auf
100'000 Franken pro Nachkomme erhöht werden. Die WAK und der
Regierungsrat versprechen sich von den geplanten steuerlichen
Entlastungen einen Stopp der Abwanderung potenter Steuerzahlender
samt ihren Unternehmen in umliegende Kantone. Im Bereich der
natürlichen Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen soll eine
Angleichung an das schweizerische Mittel erreicht werden. Die erste
Beratung der Gesetzesrevision ist für die Juni-Session des Grossen
Rates vorgesehen.

Kontakt:

Bruno Schmid
Tel. 041/485'88'51

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