WAK will zusätzliche Steuerentlastungen
Luzern (ots)
Die Kinderabzüge und Kinderbetreuungsabzüge sollen im Kanton Luzern ab 2005 um 700 Franken erhöht werden. Dies schlägt die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Grossen Rates unter dem Vorsitz von Bruno Schmid (CVP, Flühli) dem Parlament vor. Darüber hinaus steht sie einstimmig hinter den regierungsrätlichen Vorschlägen zur kantonalen Steuergesetzrevision 2005. Diese sieht im Wesentlichen vor, untere Einkommen steuerlich zu entlasten und das Unternehmenssteuerrecht noch attraktiver zu gestalten. Neben der zusätzlichen Entlastung von Familien setzte die Kommission auch bei der Unternehmensbesteuerung ein weiteres Zeichen: Kapitalgesellschaften sollen bereits ab einem steuerbaren Eigenkapital von 5 Millionen Franken nur noch 0,5 Promille Kapitalsteuer bezahlen müssen. Bei einem Eigenkapital bis zu 5 Millionen Franken wird der Satz weiterhin 1,0 Promille betragen.
Die WAK steht hinter den übrigen Revisionsvorschlägen: In erster Linie wird eine gezielte Entlastung der unteren Einkommen angestrebt. Nebst der Senkung der Kapitalsteuer bei den ordentlich besteuerten Kapitalgesellschaften soll auch der Steuersatz für Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften von heute 0,5 Promille auf noch 0,01 Promille gesenkt werden. Das ist der niedrigste Steuersatz in der Schweiz. Nach wie vor gilt jedoch ein Mindestbetrag von 500 Franken. Die steuerliche Doppelbelastung von Aktiengesellschaft einerseits sowie Aktionärin und Aktionär andererseits soll nach dem sogenannten Nidwaldner-Modell gemildert werden. Schliesslich soll der Freibetrag für die fakultative Nachkommenerbschaftssteuer der Gemeinden auf 100'000 Franken pro Nachkomme erhöht werden. Die WAK und der Regierungsrat versprechen sich von den geplanten steuerlichen Entlastungen einen Stopp der Abwanderung potenter Steuerzahlender samt ihren Unternehmen in umliegende Kantone. Im Bereich der natürlichen Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen soll eine Angleichung an das schweizerische Mittel erreicht werden. Die erste Beratung der Gesetzesrevision ist für die Juni-Session des Grossen Rates vorgesehen.
Kontakt:
Bruno Schmid
Tel. 041/485'88'51