Positive Bilanz der Aufsichts- und Kontrollkommission AKK
Luzern (ots)
Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK), die frühere Geschäftsprüfungskommission (GPK), ist das Organ der Oberaufsicht des Grossen Rates. Die Kommission, unter dem Präsidium von Hans Peter Pfister, FDP, Eich, hat die Aufgabe, den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung sowie den Geschäftsgang von Obergericht und Verwaltungsgericht zu überprüfen.
Die Oberaufsicht ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die von der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) systematische und engagierte Arbeit verlangt. Im Gegensatz zu den in erster Linie gesetzgeberisch tätigen Fachkommissionen des Parlamentes spielen bei der Kontrolle von Führung und Organisation parteipolitische Interessen keine wesentliche Rolle. Hier geht es um Führungsgrundsätze der Regierung, Effizienzkriterien bezüglich der Verwaltung und die Transparenz von Abläufen im Gesetzesvollzug.
Zu Beginn der jetzigen Legislatur hat die AKK ihre Geschäftsordnung aktualisiert und eine neue Methodik für die Kontrolltätigkeit festgelegt. Ein heikles Thema war die Frage des Eingreifens in die operative Verantwortung der Regierung durch unangemeldete kritische Kontrollen, zu denen die AKK in Ausnahmefällen neuerdings die Befugnis hat. Ein weiteres Thema war die Kompetenzabgrenzung gegenüber der Planungs- und Finanzkommission (PFK) sowie der anderen ständigen Kommissionen des Grossen Rates.
Die gewählte Kontrollmethodik trägt den genannten Aspekten gebührend Rechnung. Sie folgt einem dreistufigen Modell:
a) Bestätigen von Leistungen in den Departementen: Die AKK lässt sich im Detail informieren und von der Qualität der Arbeit überzeugen.
b) Vermitteln bei Kritik: Die AKK greift kritische Fragen und Mängelrügen aus der Bevölkerung, aus Gemeinden und Verbänden sowie aus dem Parlament und der Verwaltung auf, soweit es um Fragen der Geschäftsführung geht. Sie vermittelt in der Sache und verlangt nötigenfalls Korrekturen, die sie später überprüft.
c) Früherkennung gravierender Mängel: Die AKK geht Hinweisen auf Fehlleistungen in der Führung gezielt nach, um Korrekturen rechtzeitig veranlassen zu können. Bei drastischen Vorfällen kann sie eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beantragen.
Schon in der letzten Legislatur berichtete die AKK, die Zeit der reinen Höflichkeitsbesuche bei Departementen und Dienststellen sei vorbei. Dabei gilt für alle Kontrollen das Gebot des Respektes. Jedem Departement ist eine dreiköpfige Subkommission zugeordnet. Das Präsidium der AKK befasst sich vor allem mit den Gerichten und stellt die Verbindung zur Geschäftsleitung des Grossen Rates bzw. zu den anderen Kommissionen sicher. Die Kontrollen sollen nachhaltig und kritisch sein. Offenen Fragen wird durch wiederholte Besuche hartnäckig nachgegangen.
Die AKK hat im ersten Jahr der laufenden Legislatur bereits sehr viele Stellen besucht und auch Verbesserungen beantragt, welche Gegenstand weiterer Kontrollen sind. Alle Kommissionsmitglieder haben rasch bemerkt, dass ihre Tätigkeit in den sehr grossen und darum schwer überschaubaren Departementen zeitraubende Knochenarbeit bedeutet. In der Zwischenbilanz kann die AKK der Regierung wie der Verwaltung grundsätzlich ein gutes Zeugnis ausstellen. Die kontrollierten Instanzen müssen jedoch gewisse negative Festellungen der AKK zu Verbesserungen nutzen. Auch dies ist Ausdruck des gegenseitigen Respektes.
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