Eidg. Institut für Geistiges Eigentum
IGE: Geistiges Eigentum im Internet für alle zugänglich
(ots)Bern, 26. April 2004. Unter www.ip4all.ch bietet das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern ab sofort seine auf dem Internet angebotenen Informationen in behindertengerechter Weise an und erfüllt damit die für Bundesbehörden bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen im Urheberrecht für die betroffenen Gruppen vereinfacht.
Mit dem anfangs 2004 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) sind die gesetzlichen Grundlagen geschaffen worden, die allen Betroffenen das Leben im Alltag einfacher machen sollen. Die Bundesbehörden werden dabei besonders in die Pflicht genommen. So verlangt beispielsweise Artikel 14 BehiG, dass auf dem Internet angebotene Dienstleistungen behinderten Menschen ohne erschwerende Bedingungen zugänglich gemacht werden. Diese Forderung ist gut nachvollziehbar, unterstützt doch das riesige Informationsangebot auf dem Web gerade auch Interessierte mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen in ihrer Selbständigkeit.
www.ip4all.ch: Online am Welttag für Geistiges Eigentum
Seit dem 26. April 2004 kann unter der Adresse www.ip4all.ch («Geistiges Eigentum für alle») auf die vollwertige so genannt barrierefreie Version von www.ige.ch zugegriffen werden. Die Liveschaltung von ip4all.ch wurde gezielt auf den Welttag für Geistiges Eigentum gelegt: Damit will das IGE unterstreichen, dass die Vorteile der Schutzsysteme für Erfindungen, Marken, Design und Urheberrechte allen Menschen zugute kommen und dementsprechend auch sämtliche vom IGE auf dem Web publizierten Informationen uneingeschränkt zugänglich sein sollen. Im ersten vollzogenen Schritt wurden die am meisten besuchten Bereiche der IGE-Website weitgehend barrierefrei programmiert. Geplant ist, auf Ende Jahr alle Informationen den Richtlinien gemäss Web Accessibility Initiative des World Wide Web Consortiums W3C anbieten zu können. Und bis Sommer 2005 schliesslich, sollen auch die wichtigsten Formulare diesen Normen entsprechen.
Technisch entschlackt
Barrierefrei ist eine Website unter anderem dann, wenn sie von sprechenden Internet-Browsern wie beispielsweise JAWS oder IBM Home Page Reader interpretiert werden kann. Für eine fehlerfreie Interpretation setzen diese Programme eine strikte Einhaltung des HTML-Standards ohne Animationen und Scripts voraus. Werden zudem die Navigation mit Hyperlinks dargestellt, längere Texte mit Sprungmarken versehen, Inhalte von Bildern und Grafiken zusätzlich beschrieben sowie die Seiten kontrastreich gestaltet, so sind die wichtigsten Voraussetzungen geschaffen.
Gleichzeitige Vereinfachung im Urheberrecht
Die Einholung der Lizenzen bei Verlagen stellte bisher ein beträchtliches Hindernis dar, wenn Schriftwerke ohne grossen administrativen und finanziellen Aufwand innert nützlicher Frist in Formaten angeboten werden sollten, die für sehbehinderte Menschen zugänglich sind. Um sofort Abhilfe zu schaffen, wurde auf eine Lösung hingewirkt, die es den Behindertenverbänden ermöglichen soll, die Lizenzen zentral bei der Verwertungsgesellschaft ProLitteris einzuholen. Eine entsprechende Ergänzung in der Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URV) trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Sie ist das Ergebnis einer vom IGE eingesetzten Arbeitsgruppe, die sich mit dem Problem des Zugangs zu geschützten Werken durch behinderte Menschen beschäftigt hat.
Weitere Auskünfte: Christian Bock, Mitglied der Direktion (Chief Information Officer) Direktwahl +41 (0)31 322 48 37