Stopp häusliche Gewalt: Am 1. Juli 2004 tritt im Kanton Luzern die Wegweisungsnorm in Kraft
Luzern (ots)
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und für viele noch immer ein Tabuthema. Im Kanton Luzern muss die Polizei rund zwanzig Mal pro Monat wegen Gewalt in Partnerschaften intervenieren. Seit dem 1. Januar 2001 besteht im Kanton Luzern das Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt LîP. Ziele des LîP sind, der häuslichen Gewalt wirksam entgegen zu treten und sie langfristig zu verhindern, den Schutz und die Sicherheit betroffener Personen zu verbessern und gewalttätige Personen zur Verantwortung zu ziehen. Die Drehscheibe des Projekts ist der "Runde Tisch", an dem verschiedene Institutionen und Behörden aus den Bereichen Polizei, Strafverfolgung, Gerichte, Opfer- und Täterberatung teilnehmen.
Auf Initiative des Runden Tisches tritt am 1. Juli 2004 eine Änderung der Strafprozessordnung des Kantons Luzern betreffend Wegweisung und Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt in Kraft. Die neuen Gesetzesbestimmungen schützen jede Person, welche im Kanton Luzern wohnt und häusliche Gewalt erfährt. Die Polizei kann die Gewalt ausübende Person wegweisen. Die Wegweisung wird innert 48 Stunden durch das Amtsstatthalteramt überprüft und kann um bis zu zehn Tage verlängert werden. Das Opfer hat die Möglichkeit, innert fünf Tagen seit dem Entscheid des Amtsstatthalteramts an das Amtsgericht zu gelangen und dort um Schutzmassnahmen (z.B. Eheschutzmassnahmen) zu ersuchen. Dann verlängert sich die Wegweisung nochmals um maximal 10 Tage (insgesamt also maximal 22 Tage).
Der Kanton Luzern ist nach den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden der dritte Kanton, welcher die Wegweisung einführt. Zusammen mit der am 1. April 2004 schweizweit in Kraft getretenen Offizialisierung von Delikten häuslicher Gewalt und mit der geplanten Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs können so wirksame Instrumente zur Bekämpfung häuslicher Gewalt geschaffen werden. Die durch häusliche Gewalt verursachten staatlichen Kosten betragen in der Schweiz jährlich rund Fr. 410 Mio.
Im Rahmen der Einführung der Wegweisungsnorm hat das Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt folgende Informationsmaterialien überarbeitet bzw. neu erarbeitet:
- Informationsbroschüre, welche die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Wegweisung beantwortet.
- Nothilfekarte (blaue Farbe) für Opfer. Mit Adressen von Institutionen, welche Hilfe leisten könne und einer Packliste.
- Rote Karte mit Beratungsangeboten für Personen, die Gewalt ausgeübt oder damit gedroht haben.
Die in zehn Sprachen und kostenlos erhältlichen Informationsmaterialien können schriftlich bei folgender Adresse bestellt werden:
Luzerner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern Charlotte Habegger-Zumbühl, Projektleiterin Bahnhofstrasse 15 / Postfach 4168 6002 Luzern E-Mail: charlotte.habegger@lu.ch
Einen Bestelltalon finden Sie auch unter www.lu.ch/lip
Veranstaltungshinweis: Am 8. September 2004 findet im Saal des Grossen Rats des Kantons Luzern ab 17.30 Uhr eine Informationsveranstaltung für die interessierte Fachöffentlichkeit statt. Ab Mitte Juli 2004 finden Sie das Programm (mit Anmeldung) auf dem Internet: www.lu.ch/lip
Kontakt:
Charlotte Habegger-Zumbühl
Tel. +41/41/228'59'29 (vormittags)
E-Mail: charlotte.habegger@lu.ch