Sozialhilfegesetz soll geändert werden
Luzern (ots)
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Anlass dafür bildet in erster Linie die gegenwärtige Regelung des Lastenausgleichs in der Sozialhilfe.
Der Lastenausgleich will Gemeinden, deren Belastung durch die Sozialhilfe über dem kantonalen Durchschnitt liegt, entlasten. Der Lastenausgleich wird über einen Pool finanziert, welcher ausschliesslich von den Gemeinden gespiesen wird. Aufgrund einer zu optimistischen Einschätzung wurde ein Berechnungsmodus in das Gesetz aufgenommen, der im Jahr 2003 zu einer Unterdeckung des Lastenausgleichspools von rund einer halben Million Franken führte. Der Kanton glich diese Unterdeckung aus, damit die den Gemeinden zugesicherten Beträge ausbezahlt werden konnten. Eine Beteiligung des Kantons wurde jedoch mit der letzten Revision des Sozialhilfegesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Aus diesem Grund zahlte der Kanton den Betrag lediglich im Sinne eines Vorschusses.
Mit der beantragten neuen Revision des Gesetzes soll einerseits der Berechnungsmodus des Pools angepasst werden. Es soll sichergestellt sein, dass - wie ursprünglich beabsichtigt - die Einnahmen die Ausgaben decken, sodass es nicht mehr zu einer Unterdeckung kommen sollte. Andererseits soll die Grundlage für eine Rückerstattung des Vorschusses durch die Gemeinden geschaffen werden, da der Kanton sonst den für das Jahr 2003 geleisteten Vorschuss und die allenfalls für die Jahre 2004 und 2005 zu leistenden Vorschüsse tragen müsste.
Der Regierungsrat nimmt die Revision des Lastenausgleichs in der Sozialhilfe zum Anlass, gleichzeitig verschiedene weitere Änderungen im Sozialhilfegesetz zu beantragen.
Hinweis an die Medien:
Wir haben Ihnen die entsprechende regierungsrätliche Botschaft mit der Grossratspost zugestellt. Dürfen wir Sie bitten, für Ihre Berichterstattung eine Sperrfrist bis und mit Montag, 19. Juli 2004, zu beachten? Herzlichen Dank.
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lic.iur. Alexander Duss
Gesundheits- und Sozialdepartement
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