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Staatskanzlei Luzern

Sozialhilfegesetz soll geändert werden

Luzern (ots)

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine
Änderung des Sozialhilfegesetzes. Anlass dafür bildet in erster Linie
die gegenwärtige Regelung des Lastenausgleichs in der Sozialhilfe.
Der Lastenausgleich will Gemeinden, deren Belastung durch die
Sozialhilfe über dem kantonalen Durchschnitt liegt, entlasten. Der
Lastenausgleich wird über einen Pool finanziert, welcher
ausschliesslich von den Gemeinden gespiesen wird. Aufgrund einer zu
optimistischen Einschätzung wurde ein Berechnungsmodus in das Gesetz
aufgenommen, der im Jahr 2003 zu einer Unterdeckung des
Lastenausgleichspools von rund einer halben Million Franken führte.
Der Kanton glich diese Unterdeckung aus, damit die den Gemeinden
zugesicherten Beträge ausbezahlt werden konnten. Eine Beteiligung des
Kantons wurde jedoch mit der letzten Revision des Sozialhilfegesetzes
ausdrücklich ausgeschlossen. Aus diesem Grund zahlte der Kanton den
Betrag lediglich im Sinne eines Vorschusses.
Mit der beantragten neuen Revision des Gesetzes soll einerseits
der Berechnungsmodus des Pools angepasst werden. Es soll
sichergestellt sein, dass - wie ursprünglich beabsichtigt - die
Einnahmen die Ausgaben decken, sodass es nicht mehr zu einer
Unterdeckung kommen sollte. Andererseits soll die Grundlage für eine
Rückerstattung des Vorschusses durch die Gemeinden geschaffen werden,
da der Kanton sonst den für das Jahr 2003 geleisteten Vorschuss und
die allenfalls für die Jahre 2004 und 2005 zu leistenden Vorschüsse
tragen müsste.
Der Regierungsrat nimmt die Revision des Lastenausgleichs in der
Sozialhilfe zum Anlass, gleichzeitig verschiedene weitere Änderungen
im Sozialhilfegesetz zu beantragen.
Hinweis an die Medien:
Wir haben Ihnen die entsprechende regierungsrätliche Botschaft mit
der Grossratspost zugestellt. Dürfen wir Sie bitten, für Ihre
Berichterstattung eine Sperrfrist bis und mit Montag, 19. Juli 2004,
zu beachten? Herzlichen Dank.

Kontakt:

lic.iur. Alexander Duss
Gesundheits- und Sozialdepartement
Juristischer Mitarbeiter
Tel. +41/41/228'60'95
E-Mail: alexander.duss@lu.ch

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