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Staatskanzlei Luzern

Der Kanton Luzern stärkt die Kurzzeitgymnasien und führt weiterhin Langzeitgymnasien

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat den Schlussbericht zur
Überprüfung des Gymnasialangebotes zur Kenntnis genommen. Er hat
beschlossen, Massnahmen zur Stärkung der Kurzzeitgymnasien zu treffen
und die bestehenden Langzeitgymnasien weiterhin zu führen.
Im Jahr 2003 hat das Bildungs- und Kulturdepartement dem
Regierungsrat mögliche Szenarien zur Lösung der akuten Raumprobleme
der Mittelschulen in der Agglomeration Luzern - insbesondere am
Alpenquai und auf der Musegg - unterbreitet. Vor einem Entscheid über
langfristige bauliche Investitionen wollte aber der Regierungsrat die
gymnasialen Angebote umfassend überprüfen lassen. Diesen Auftrag
erteilte er dem Institut für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie
(IBB) der Pädagogischen Hochschule Zug unter der Leitung von Dr.
Xaver Büeler.
Das IBB machte eine pädagogische und finanzielle
Standortbestimmung des Langzeit- und Kurzeitgymnasiums und
untersuchte, welche Auswirkungen die Aufhebung der Untergymnasien auf
den Kanton und die Gemeinden hätte. Das Ergebnis zeigt, dass mit
einer Aufhebung der Untergymnasien insgesamt keine wesentlichen
finanziellen Einsparungen erzielt und die Raumprobleme in der
Agglomeration nicht gelöst werden könnten.
Die Regierung hat nun beschlossen, die bestehenden Langzeit- und
Kurzzeitgymnasien weiterhin zu führen und die Kurzzeitgymnasien
gleichzeitig zu stärken. Er erachtet beide Bildungswege als
gleichwertig, betont aber ihre unterschiedliche Ausgestaltung. Nach
der sechsten Primarklasse erfolgt der Übertritt ans Langzeitgymnasium
und nach der zweiten oder dritten Sekundarschulklasse ans
Kurzzeitgymnasium. Erfahrungsgemäss dauert der Weg über das
Kurzzeitgymnasium ein Jahr länger, weil bisher die meisten
Jugendlichen den Übertritt erst nach der dritten Sek. wagten. (Kasten
1) Dies soll sich laut dem regierungsrätlichen Beschluss nun ändern.
Das Bildungs- und Kulturdepartement wird somit beauftragt, die
notwendigen Massnahmen zu treffen, um günstigere Voraussetzungen für
den Übertritt nach der zweiten Sekundarschulklasse zu schaffen.
Insbesondere sollen die Lehrpläne, die Lehrmittel und die Lehrziele
an Sekundarschulen und Gymnasien verstärkt koordiniert werden. Diese
Bestrebungen werden durch die gegenwärtige Einführung von Niveauzügen
an den Sekundarschulen zusätzlich begünstigt. (Kasten 2)
Schliesslich lässt der Regierungsrat prüfen, wie die Wahl des
gymnasialen Schulortes kantonal gesteuert werden und eine Rückkehr zu
verbindlichen Schulkreisen einen Beitrag zur Entschärfung der
Schulraumprobleme leisten kann.
Kasten 1: Kurzzeitgymnasien / Langzeitgymnasien
Im Jahre 1999 wurden die Kurzzeitgymnasien im Kanton Luzern
eingeführt. Im Anschluss an die 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule
gelangen die Jugendlichen in separaten Klassenzügen innert vier
Jahren zur Matura. Seither beträgt der Anteil der Übertritte an die
Kurzzeitgymnasien zwischen 20 und 30 %, Tendenz steigend. Ins
Langzeitgymnasium wechseln die Lernenden nach 6 Jahren Primarschule
und gelangen innert 6 Jahren zur Matura.
Kasten 2: Einführung der Niveaus A-D an der Sekundarstufe I der
Gemeinden.
An den Gemeindeschulen mit Sekundarstufe I werden künftig vier
Niveauzüge geführt. Im Niveau A sind Jugendliche, die später ins
Kurzzeitgymnasium oder an die Berufsmaturitätsschule übertreten
möchten. Bis zum Ende des Schuljahres 2005/06 werden die Niveauzüge
eingeführt sein.
Aktueller Stand der Einführung in den Gemeinden
   mit Sekundarstufe I:
Amt Luzern:    In 3 von 11 Gemeinden eingeführt
   Amt Hochdorf:  In 4 von 6 Gemeinden eingeführt
   Amt Sursee:    In 8 von 13 Gemeinden eingeführt
   Amt Willisau:  In 12 von 13 Gemeinden eingeführt
   Amt Entlebuch: In allen 5 Gemeinden eingeführt

Kontakt:

Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber
erreichbar Mittwoch, 27. Oktober 2004 von 10 bis 12 Uhr
Tel. +41/41/228'52'03

Werner Schüpbach
Vorsteher Gruppe Mittelschulen
erreichbar Mittwoch, 27. Oktober 2004 von 10 bis 12
Tel. +41/41/228'53'54

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