Der Kanton Luzern stärkt die Kurzzeitgymnasien und führt weiterhin Langzeitgymnasien
Luzern (ots)
Der Regierungsrat hat den Schlussbericht zur Überprüfung des Gymnasialangebotes zur Kenntnis genommen. Er hat beschlossen, Massnahmen zur Stärkung der Kurzzeitgymnasien zu treffen und die bestehenden Langzeitgymnasien weiterhin zu führen.
Im Jahr 2003 hat das Bildungs- und Kulturdepartement dem Regierungsrat mögliche Szenarien zur Lösung der akuten Raumprobleme der Mittelschulen in der Agglomeration Luzern - insbesondere am Alpenquai und auf der Musegg - unterbreitet. Vor einem Entscheid über langfristige bauliche Investitionen wollte aber der Regierungsrat die gymnasialen Angebote umfassend überprüfen lassen. Diesen Auftrag erteilte er dem Institut für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie (IBB) der Pädagogischen Hochschule Zug unter der Leitung von Dr. Xaver Büeler.
Das IBB machte eine pädagogische und finanzielle Standortbestimmung des Langzeit- und Kurzeitgymnasiums und untersuchte, welche Auswirkungen die Aufhebung der Untergymnasien auf den Kanton und die Gemeinden hätte. Das Ergebnis zeigt, dass mit einer Aufhebung der Untergymnasien insgesamt keine wesentlichen finanziellen Einsparungen erzielt und die Raumprobleme in der Agglomeration nicht gelöst werden könnten.
Die Regierung hat nun beschlossen, die bestehenden Langzeit- und Kurzzeitgymnasien weiterhin zu führen und die Kurzzeitgymnasien gleichzeitig zu stärken. Er erachtet beide Bildungswege als gleichwertig, betont aber ihre unterschiedliche Ausgestaltung. Nach der sechsten Primarklasse erfolgt der Übertritt ans Langzeitgymnasium und nach der zweiten oder dritten Sekundarschulklasse ans Kurzzeitgymnasium. Erfahrungsgemäss dauert der Weg über das Kurzzeitgymnasium ein Jahr länger, weil bisher die meisten Jugendlichen den Übertritt erst nach der dritten Sek. wagten. (Kasten 1) Dies soll sich laut dem regierungsrätlichen Beschluss nun ändern.
Das Bildungs- und Kulturdepartement wird somit beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um günstigere Voraussetzungen für den Übertritt nach der zweiten Sekundarschulklasse zu schaffen. Insbesondere sollen die Lehrpläne, die Lehrmittel und die Lehrziele an Sekundarschulen und Gymnasien verstärkt koordiniert werden. Diese Bestrebungen werden durch die gegenwärtige Einführung von Niveauzügen an den Sekundarschulen zusätzlich begünstigt. (Kasten 2)
Schliesslich lässt der Regierungsrat prüfen, wie die Wahl des gymnasialen Schulortes kantonal gesteuert werden und eine Rückkehr zu verbindlichen Schulkreisen einen Beitrag zur Entschärfung der Schulraumprobleme leisten kann.
Kasten 1: Kurzzeitgymnasien / Langzeitgymnasien
Im Jahre 1999 wurden die Kurzzeitgymnasien im Kanton Luzern eingeführt. Im Anschluss an die 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule gelangen die Jugendlichen in separaten Klassenzügen innert vier Jahren zur Matura. Seither beträgt der Anteil der Übertritte an die Kurzzeitgymnasien zwischen 20 und 30 %, Tendenz steigend. Ins Langzeitgymnasium wechseln die Lernenden nach 6 Jahren Primarschule und gelangen innert 6 Jahren zur Matura.
Kasten 2: Einführung der Niveaus A-D an der Sekundarstufe I der Gemeinden.
An den Gemeindeschulen mit Sekundarstufe I werden künftig vier Niveauzüge geführt. Im Niveau A sind Jugendliche, die später ins Kurzzeitgymnasium oder an die Berufsmaturitätsschule übertreten möchten. Bis zum Ende des Schuljahres 2005/06 werden die Niveauzüge eingeführt sein.
Aktueller Stand der Einführung in den Gemeinden mit Sekundarstufe I:
Amt Luzern: In 3 von 11 Gemeinden eingeführt Amt Hochdorf: In 4 von 6 Gemeinden eingeführt Amt Sursee: In 8 von 13 Gemeinden eingeführt Amt Willisau: In 12 von 13 Gemeinden eingeführt Amt Entlebuch: In allen 5 Gemeinden eingeführt
Kontakt:
Bildungsdirektor Dr. Anton Schwingruber
erreichbar Mittwoch, 27. Oktober 2004 von 10 bis 12 Uhr
Tel. +41/41/228'52'03
Werner Schüpbach
Vorsteher Gruppe Mittelschulen
erreichbar Mittwoch, 27. Oktober 2004 von 10 bis 12
Tel. +41/41/228'53'54