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Staatskanzlei Luzern

Unterstützung von Seilbahnunternehmen durch Investitionshilfe: Strategiepapier für die Zentralschweiz

Luzern (ots)

Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz,
Obwalden und Nidwalden erarbeiteten zusammen mit der Firma
Grischconsulta AG ein gemeinsames Strategiepapier für die Gewährung
von Investitionshilfe für Seilbahnunternehmen. Es handelt sich um
strategische Grundsätze und Richtlinien zur
Investitionshilfe-Förderpolitik für Bergbahnen in der Zentralschweiz.
Die erarbeiteten Kriterien kommen in Ergänzung zum Bundesgesetz über
Investitionshilfe im Berggebiet (IHG) zur Anwendung und beinhalten
Indikatoren für die Beurteilung von Investitionshilfe-Gesuchen von
Bergbahnunternehmen in der Zentralschweiz. Die Studie musste auf
Anordnung des Staatssekretariates für Wirtschaft erstellt werden,
ansonsten der Einsatz von Investitionshilfemitteln für die
Tourismusunternehmen der Zentralschweiz verunmöglicht würde.
Immer mehr Seilbahn- und Bergbahnunternehmungen in der Schweiz
sind und waren in den letzten Jahren auf Investitionshilfedarlehen
des Bundes angewiesen, wenn es darum ging, veraltete Bahnanlagen zu
erneuern. Und mehrere Seilbahn- und Bergbahnunternehmungen, die mit
zinslosen Investitionshilfedarlehen des Bundes und des Kantons ihre
Infrastruktur erneuert und ausgebaut hatten, gerieten in finanzielle
Schwierigkeiten. Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)
durchgeführte Risikobewertung der bisher geförderten
Seilbahnunternehmungen zeigt, dass bei Restdarlehen von insgesamt
rund 85 Mio. Franken mit einem Verlustpotenzial von annähernd 40 Mio.
Franken gerechnet werden muss. Angesichts dieser Tatsachen hat das
seco die Kantone aufgefordert, im Bereich Förderung von touristischen
Transportanlagen einen Marschhalt einzulegen und strategische
Überlegungen über die künftige Förderpraxis im Hinblick auf eine
touristische Gesamtstrategie zu machen.
Auftrag durch die Zentralschweizer
Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz
Die zuständigen kantonalen Ämter waren sich schnell einig, dass
eine auf einen einzigen Kanton bezogene Studie wenig Sinn macht und
kaum Synergien auslöst. Sie beantragten deshalb der Zentralschweizer
Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, eine die ganze Zentralschweiz
umfassende Studie zu erarbeiten. Die Federführung lag beim Kanton
Schwyz; das Strategiekonzept wurde nach einem kurzen
Evaluationsverfahren der Firma Grischconsulta AG in Chur zur
Erarbeitung übertragen. Die strategischen Grundsätze und Richtlinien
wurden mittlerweilen abgeliefert und dem seco zur Genehmigung
eingereicht. Den Vorgaben wurde zugestimmt; das heisst, dass in den
Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden ab sofort wieder
Investitionshilfedarlehen an Seilbahnprojekte und Beschneiungsanlagen
zugesichert werden können. Die Zentralschweizer
Volkswirtschaftsdirektoren haben sich verpflichtet, diese Grundsätze
in ihren Kantonen auch zur Anwendung zu bringen.
Umfangreiche Datenerhebung
Ausgangslage für die Erarbeitung der Strategie stellte eine
umfangreiche Beurteilung der IST-Situation dar. Bei den
Hauptwintersportgebieten wurden im Rahmen einer Vollerhebung
Finanzkennziffern, Frequenzen und Ersteintritte sowie Daten zum
technischen Angebot erhoben. Den stark unterschiedlichen
Ausgangslagen wurde insofern Rechnung getragen, als nebst den
erwähnten Hauptwintersportgebieten Transportanlagen mit
Erholungsfunktion und solche mit reiner Erschliessungsfunktion
differenziert beurteilt wurden.
Zu den dreizehn Hauptwintersportgebieten der Zentralschweiz zählen
folgende Unternehmen resp. Gebiete: Sportbahnen Marbachegg,
Sörenberg-Bahnen, Sportbahnen Melchsee-Frutt, Bergbahnen
Engelberg-Trübsee-Titlis, Bergbahnen Beckenried-Emmetten,
Luftseilbahn Dallenwil-Wirzweli, Luftseilbahn Engelberg-Brunni,
Sportbahnen Schwyz-Stoos-Fronalpstock, Sattel-Hochstuckli AG,
Hoch-Ybrig AG, Andermatt Gotthard Sportbahnen AG, Skiregion Mythen
und Rigibahnen AG. Lediglich vier der dreizehn Gebiete reichen auf
über 2000 m. ü. M.. Das Angebot umfasst insgesamt 133 Anlagen und 72
Pistenmaschinen, welche insgesamt 439 Pistenkilometer, wovon 54 km
beschneit, zu bearbeiten haben. Laut Umfrage beabsichtigen die
Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete in den kommenden fünf Jahren
insgesamt über 100 Mio. Franken in neue Bahnanlagen oder
Ersatzanlagen zu investieren. Für die Schneesicherheit
(Beschneiungsanlagen) ist beabsichtigt, rund 10 Mio. Franken
einzusetzen. Im Geschäftsjahr 2002/2003 erzielten die
Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete 24.4 Mio. Frequenzen. 86.5%
entfielen davon auf den Winter. In der gleichen Beobachtungsperiode
wurden Gesamtumsätze von knapp 100 Mio. Franken realisiert. Rund 80%
stammen aus dem Hauptgeschäft    Transport. In den Zentralschweizer
Unternehmen finden rund 600 Beschäftigte im Winter und 300 im Sommer
eine Arbeitsstelle (exkl. Nebenbetriebe, die im Winter 260 und im
Sommer rund 170 Personen beschäftigen).
Nebst den Hauptwintersportgebieten existieren in der
Zentralschweiz 39 Transportanlagen mit Erholungsfunktion sowie 37
Unternehmen mit Erschliessungsfunktion. Kriterium der Zuordnung ist,
wie es der Name sagt, die dominierende Zweckbestimmung.
Die neue Förderstrategie
Die Neuausrichtung der Regionalpolitik hat unter anderem zur
Folge, dass anstatt Anlageförderung, Strategieförderung betrieben
wird. Die Wettbewerbsstärkung tritt an Stelle der Strukturerhaltung.
Anstatt Überlebenshilfe für Schwache und Kleine wird die
Produktivitätssteigerung für innovative Unternehmen anvisiert.
Grundsätzlich wird keine Unternehmung in den
Investitionshilferegionen von zinslosen Darlehen ausgeschlossen,
vorausgesetzt die Bedingungen und die Investitionshilfe-Richtlinien
werden erfüllt.
Alpha-, Beta- und Gamma-Unternehmen
Die Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete und die
Transportanlagen mit Erholungsfunktion werden drei Kategorien
zugewiesen. Alpha-Unternehmen sind jeweils die einzige Unternehmung
in einer Destination oder sind das grösste von mehreren Unternehmen
in der Gegend. Sie erreichen einen Gesamtertrag von mindestens 8 Mio.
Franken und befinden sich in der Regel in Destinationen mit
mindestens national bekannten Marken oder sind selbst diese Marke.
Zinslose IHG-Darlehen sind möglich für den Ersatz von
Transportanlagen zur Erschliessung des Hauptskigebietes (nur
Hauptzubringer), für den Ersatz von Beschäftigungsanlagen im
Hauptskigebiet in Verbindung mit Kompensationsstilllegungen, so dass
die Produktivität des Gesamtunternehmens erhöht werden kann, sowie
für Beschneiungsanlagen zur Sicherung des Grundangebotes im
Hauptskigebiet.
Beta-Unternehmen sind entweder die einzige Unternehmung in der
Destination oder kleiner als der Marktführer. Sie sind eine in der
Region bekannte Marke und erreichen einen Gesamtertrag von mindestens
1 Mio. Franken. Zinsfreie Darlehen sind möglich für den Ersatz von
Transportanlagen und für Beschneiungsanlagen zur Sicherung des
Grundangebotes im Hauptskigebiet sowie für neue innovative Angebote
der Ausflugsbahnen, welche in der Zentralschweiz noch nicht vorhanden
sind.
Gamma-Unternehmen erreichen einen Gesamtertrag von weniger als 1
Mio. Franken, absorbieren ein geringes Marktvolumen, haben
sozio-kulturelle Funktion, dienen zur Erschliessung von Heimwesen,
Alpen oder Weilern und haben grösste Chancen in Nischen. Diese
erhalten zinslose Darlehen, für ein minimales Transportangebot, wenn
die Unternehmung eine wesentliche, volkswirtschaftliche
Rückgratsfunktion in der Region wahrnimmt oder wenn durch veränderte
Standortgunst oder durch neue innovative Angebote die Ertragslage
stark verbessert werden kann.
Alle Anlagen mit Erschliessungsfunktion gehören in die Kategorie
der Gamma-Unternehmen. Sie fallen jedoch nicht unter das
Investitionshilfegesetz. Es handelt sich hierbei weitgehend um
Anlagen der landwirtschaftlichen Melioration.
Voraussetzungen zur Gewährung von Investitionshilfe
Die Gewährung von Investitionhilfe ist an verschiedene
Voraussetzungen gebunden. Rein formell gesehen müssen die Gesuche vor
Baubeginn vorliegen, vollständig sein und vom
Regionalentwicklungsverband im befürwortenden Sinne beurteilt werden.
Zinslose Investitionshilfe-Darlehen (IH-Darlehen) werden nur gewährt,
wenn die geplante Investition einem regionalen Entwicklungskonzept
oder der Mehrjahresplanung und raumplanerischen Vorgaben entspricht.
Die Unternehmen müssen sich aktiv an der touristischen
Destinationsbildung in der Zentralschweiz beteiligen und ins
regionale Marketing eingebunden sein. Der Verwaltungsrat der
Unternehmen ist nach Fachkriterien zusammengesetzt und darf maximal
acht Personen umfassen. Die professionelle operative Führung muss
gewährleistet sein. Im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt wird
untersucht, ob das Trägerunternehmen die mit ihrer Marktstellung
verbundene Strategie (Alpha, Beta, Gamma) verfolgt. Zudem muss ein
realistischer mittelfristiger Businessplan vorliegen, der es erlaubt,
einige in der Strategie konkret umrissene Unternehmens-Kennzahlen zu
beurteilen. Dazu gehören z. B. Angaben zur Auslastung,
Verhältniszahlen Personalaufwand-Umsatz, Finanzkennziffern etc.
Wesentlich ist weiterhin, dass der Antragssteller eine ausreichende
resp. risikogerechte Sicherstellung der Rückzahlungsraten beibringen
kann.
Art und Ausmass der Förderung sind beschränkt. Die Kreditlaufzeit
beträgt maximal 15 Jahre (Ausnahme für Standseilbahnen und
Pendelbahnen 20 Jahre) mit einer tilgungsfreien Periode von höchstens
drei Jahren. Die Darlehen sind zinsfrei, betragen jedoch maximal
einen Drittel der Gesamtinvestitionen. Der Kreditnehmer hat zudem
mindestens 40% der Gesamtinvestition mit Eigenmitteln aufzubringen.
Informationen Die Sekretariate der Volkswirtschaftsdirektionen der
Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden sowie der
Regionalentwicklungsverbände dieser Kantone sind im Besitze dieser
Studie, die auch dort angefordert werden kann.

Kontakt:

Kanton Luzern
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi)
Remo Pedraita
Tel. +41/41/228'61'44

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