Unterstützung von Seilbahnunternehmen durch Investitionshilfe: Strategiepapier für die Zentralschweiz
Luzern (ots)
Die Zentralschweizer Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden erarbeiteten zusammen mit der Firma Grischconsulta AG ein gemeinsames Strategiepapier für die Gewährung von Investitionshilfe für Seilbahnunternehmen. Es handelt sich um strategische Grundsätze und Richtlinien zur Investitionshilfe-Förderpolitik für Bergbahnen in der Zentralschweiz. Die erarbeiteten Kriterien kommen in Ergänzung zum Bundesgesetz über Investitionshilfe im Berggebiet (IHG) zur Anwendung und beinhalten Indikatoren für die Beurteilung von Investitionshilfe-Gesuchen von Bergbahnunternehmen in der Zentralschweiz. Die Studie musste auf Anordnung des Staatssekretariates für Wirtschaft erstellt werden, ansonsten der Einsatz von Investitionshilfemitteln für die Tourismusunternehmen der Zentralschweiz verunmöglicht würde.
Immer mehr Seilbahn- und Bergbahnunternehmungen in der Schweiz sind und waren in den letzten Jahren auf Investitionshilfedarlehen des Bundes angewiesen, wenn es darum ging, veraltete Bahnanlagen zu erneuern. Und mehrere Seilbahn- und Bergbahnunternehmungen, die mit zinslosen Investitionshilfedarlehen des Bundes und des Kantons ihre Infrastruktur erneuert und ausgebaut hatten, gerieten in finanzielle Schwierigkeiten. Eine vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) durchgeführte Risikobewertung der bisher geförderten Seilbahnunternehmungen zeigt, dass bei Restdarlehen von insgesamt rund 85 Mio. Franken mit einem Verlustpotenzial von annähernd 40 Mio. Franken gerechnet werden muss. Angesichts dieser Tatsachen hat das seco die Kantone aufgefordert, im Bereich Förderung von touristischen Transportanlagen einen Marschhalt einzulegen und strategische Überlegungen über die künftige Förderpraxis im Hinblick auf eine touristische Gesamtstrategie zu machen.
Auftrag durch die Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz
Die zuständigen kantonalen Ämter waren sich schnell einig, dass eine auf einen einzigen Kanton bezogene Studie wenig Sinn macht und kaum Synergien auslöst. Sie beantragten deshalb der Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, eine die ganze Zentralschweiz umfassende Studie zu erarbeiten. Die Federführung lag beim Kanton Schwyz; das Strategiekonzept wurde nach einem kurzen Evaluationsverfahren der Firma Grischconsulta AG in Chur zur Erarbeitung übertragen. Die strategischen Grundsätze und Richtlinien wurden mittlerweilen abgeliefert und dem seco zur Genehmigung eingereicht. Den Vorgaben wurde zugestimmt; das heisst, dass in den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden ab sofort wieder Investitionshilfedarlehen an Seilbahnprojekte und Beschneiungsanlagen zugesichert werden können. Die Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektoren haben sich verpflichtet, diese Grundsätze in ihren Kantonen auch zur Anwendung zu bringen.
Umfangreiche Datenerhebung
Ausgangslage für die Erarbeitung der Strategie stellte eine umfangreiche Beurteilung der IST-Situation dar. Bei den Hauptwintersportgebieten wurden im Rahmen einer Vollerhebung Finanzkennziffern, Frequenzen und Ersteintritte sowie Daten zum technischen Angebot erhoben. Den stark unterschiedlichen Ausgangslagen wurde insofern Rechnung getragen, als nebst den erwähnten Hauptwintersportgebieten Transportanlagen mit Erholungsfunktion und solche mit reiner Erschliessungsfunktion differenziert beurteilt wurden.
Zu den dreizehn Hauptwintersportgebieten der Zentralschweiz zählen folgende Unternehmen resp. Gebiete: Sportbahnen Marbachegg, Sörenberg-Bahnen, Sportbahnen Melchsee-Frutt, Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis, Bergbahnen Beckenried-Emmetten, Luftseilbahn Dallenwil-Wirzweli, Luftseilbahn Engelberg-Brunni, Sportbahnen Schwyz-Stoos-Fronalpstock, Sattel-Hochstuckli AG, Hoch-Ybrig AG, Andermatt Gotthard Sportbahnen AG, Skiregion Mythen und Rigibahnen AG. Lediglich vier der dreizehn Gebiete reichen auf über 2000 m. ü. M.. Das Angebot umfasst insgesamt 133 Anlagen und 72 Pistenmaschinen, welche insgesamt 439 Pistenkilometer, wovon 54 km beschneit, zu bearbeiten haben. Laut Umfrage beabsichtigen die Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete in den kommenden fünf Jahren insgesamt über 100 Mio. Franken in neue Bahnanlagen oder Ersatzanlagen zu investieren. Für die Schneesicherheit (Beschneiungsanlagen) ist beabsichtigt, rund 10 Mio. Franken einzusetzen. Im Geschäftsjahr 2002/2003 erzielten die Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete 24.4 Mio. Frequenzen. 86.5% entfielen davon auf den Winter. In der gleichen Beobachtungsperiode wurden Gesamtumsätze von knapp 100 Mio. Franken realisiert. Rund 80% stammen aus dem Hauptgeschäft Transport. In den Zentralschweizer Unternehmen finden rund 600 Beschäftigte im Winter und 300 im Sommer eine Arbeitsstelle (exkl. Nebenbetriebe, die im Winter 260 und im Sommer rund 170 Personen beschäftigen).
Nebst den Hauptwintersportgebieten existieren in der Zentralschweiz 39 Transportanlagen mit Erholungsfunktion sowie 37 Unternehmen mit Erschliessungsfunktion. Kriterium der Zuordnung ist, wie es der Name sagt, die dominierende Zweckbestimmung.
Die neue Förderstrategie
Die Neuausrichtung der Regionalpolitik hat unter anderem zur Folge, dass anstatt Anlageförderung, Strategieförderung betrieben wird. Die Wettbewerbsstärkung tritt an Stelle der Strukturerhaltung. Anstatt Überlebenshilfe für Schwache und Kleine wird die Produktivitätssteigerung für innovative Unternehmen anvisiert. Grundsätzlich wird keine Unternehmung in den Investitionshilferegionen von zinslosen Darlehen ausgeschlossen, vorausgesetzt die Bedingungen und die Investitionshilfe-Richtlinien werden erfüllt.
Alpha-, Beta- und Gamma-Unternehmen
Die Zentralschweizer Hauptwintersportgebiete und die Transportanlagen mit Erholungsfunktion werden drei Kategorien zugewiesen. Alpha-Unternehmen sind jeweils die einzige Unternehmung in einer Destination oder sind das grösste von mehreren Unternehmen in der Gegend. Sie erreichen einen Gesamtertrag von mindestens 8 Mio. Franken und befinden sich in der Regel in Destinationen mit mindestens national bekannten Marken oder sind selbst diese Marke. Zinslose IHG-Darlehen sind möglich für den Ersatz von Transportanlagen zur Erschliessung des Hauptskigebietes (nur Hauptzubringer), für den Ersatz von Beschäftigungsanlagen im Hauptskigebiet in Verbindung mit Kompensationsstilllegungen, so dass die Produktivität des Gesamtunternehmens erhöht werden kann, sowie für Beschneiungsanlagen zur Sicherung des Grundangebotes im Hauptskigebiet.
Beta-Unternehmen sind entweder die einzige Unternehmung in der Destination oder kleiner als der Marktführer. Sie sind eine in der Region bekannte Marke und erreichen einen Gesamtertrag von mindestens 1 Mio. Franken. Zinsfreie Darlehen sind möglich für den Ersatz von Transportanlagen und für Beschneiungsanlagen zur Sicherung des Grundangebotes im Hauptskigebiet sowie für neue innovative Angebote der Ausflugsbahnen, welche in der Zentralschweiz noch nicht vorhanden sind.
Gamma-Unternehmen erreichen einen Gesamtertrag von weniger als 1 Mio. Franken, absorbieren ein geringes Marktvolumen, haben sozio-kulturelle Funktion, dienen zur Erschliessung von Heimwesen, Alpen oder Weilern und haben grösste Chancen in Nischen. Diese erhalten zinslose Darlehen, für ein minimales Transportangebot, wenn die Unternehmung eine wesentliche, volkswirtschaftliche Rückgratsfunktion in der Region wahrnimmt oder wenn durch veränderte Standortgunst oder durch neue innovative Angebote die Ertragslage stark verbessert werden kann.
Alle Anlagen mit Erschliessungsfunktion gehören in die Kategorie der Gamma-Unternehmen. Sie fallen jedoch nicht unter das Investitionshilfegesetz. Es handelt sich hierbei weitgehend um Anlagen der landwirtschaftlichen Melioration.
Voraussetzungen zur Gewährung von Investitionshilfe
Die Gewährung von Investitionhilfe ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Rein formell gesehen müssen die Gesuche vor Baubeginn vorliegen, vollständig sein und vom Regionalentwicklungsverband im befürwortenden Sinne beurteilt werden. Zinslose Investitionshilfe-Darlehen (IH-Darlehen) werden nur gewährt, wenn die geplante Investition einem regionalen Entwicklungskonzept oder der Mehrjahresplanung und raumplanerischen Vorgaben entspricht. Die Unternehmen müssen sich aktiv an der touristischen Destinationsbildung in der Zentralschweiz beteiligen und ins regionale Marketing eingebunden sein. Der Verwaltungsrat der Unternehmen ist nach Fachkriterien zusammengesetzt und darf maximal acht Personen umfassen. Die professionelle operative Führung muss gewährleistet sein. Im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt wird untersucht, ob das Trägerunternehmen die mit ihrer Marktstellung verbundene Strategie (Alpha, Beta, Gamma) verfolgt. Zudem muss ein realistischer mittelfristiger Businessplan vorliegen, der es erlaubt, einige in der Strategie konkret umrissene Unternehmens-Kennzahlen zu beurteilen. Dazu gehören z. B. Angaben zur Auslastung, Verhältniszahlen Personalaufwand-Umsatz, Finanzkennziffern etc. Wesentlich ist weiterhin, dass der Antragssteller eine ausreichende resp. risikogerechte Sicherstellung der Rückzahlungsraten beibringen kann.
Art und Ausmass der Förderung sind beschränkt. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 15 Jahre (Ausnahme für Standseilbahnen und Pendelbahnen 20 Jahre) mit einer tilgungsfreien Periode von höchstens drei Jahren. Die Darlehen sind zinsfrei, betragen jedoch maximal einen Drittel der Gesamtinvestitionen. Der Kreditnehmer hat zudem mindestens 40% der Gesamtinvestition mit Eigenmitteln aufzubringen.
Informationen Die Sekretariate der Volkswirtschaftsdirektionen der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden sowie der Regionalentwicklungsverbände dieser Kantone sind im Besitze dieser Studie, die auch dort angefordert werden kann.
Kontakt:
Kanton Luzern
Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi)
Remo Pedraita
Tel. +41/41/228'61'44