Gemeindebürgerrecht für Ausländerinnen und Ausländer: Luzerner Regierungsrat befindet über zwei Beschwerden
Luzern (ots)
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat erstmals zwei Entscheide über die Ablehnung von Gesuchen betreffend Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer durch Gemeindeversammlungen gefällt.
Der Regierungsrat hat die Gemeindebeschwerde einer Familie aus Wolhusen teilweise gutgeheissen. Die Gemeindeversammlung hat ihren ablehnenden Entscheid nicht begründet und damit den Anspruch der Familie auf einen begründeten Entscheid verletzt. Das Gesuch wird deshalb zur neuen Beurteilung und Beschlussfassung an die Gemeinde zurückgewiesen.
Die Gemeindebeschwerde einer anderen Familien aus Oberkirch wurde abgewiesen. Die Überprüfung der von den Stimmberechtigten geltend gemachten Ablehnungsgründe ergab, dass die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer nicht wegen ihrer Herkunft aus dem Balkan abgewiesen wurden. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesuchs war das auffällige Verhalten eines der Gesuchstellenden. Den Stimmberechtigten steht bei der Beurteilung über die Einbürgerungsvoraussetzungen ein sehr weiter Ermessensspielraum zu und es besteht kein Rechtsanspruch auf Zusicherung des Gemeindebürgerrechts. Zudem können im Rahmen einer Gemeindebeschwerde nur offensichtlich unhaltbare Beschlüsse der Stimmberechtigten aufgehoben werden. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die Stimmberechtigten die Integration eines Gesuchstellers als mangelhaft beurteilten und deshalb das Gesuch abgelehnt haben.
Es besteht die Möglichkeit, gegen diese beiden Entscheide staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen.
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Gaby Schmidt
Amt für Gemeinden
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