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Staatskanzlei Luzern

Gemeindebürgerrecht für Ausländerinnen und Ausländer: Luzerner Regierungsrat befindet über zwei Beschwerden

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat erstmals
zwei Entscheide über die Ablehnung von Gesuchen betreffend
Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer
durch Gemeindeversammlungen gefällt.
Der Regierungsrat hat die Gemeindebeschwerde einer Familie aus
Wolhusen teilweise gutgeheissen. Die Gemeindeversammlung hat ihren
ablehnenden Entscheid nicht begründet und damit den Anspruch der
Familie auf einen begründeten Entscheid verletzt. Das Gesuch wird
deshalb zur neuen Beurteilung und Beschlussfassung an die Gemeinde
zurückgewiesen.
Die Gemeindebeschwerde einer anderen Familien aus Oberkirch wurde
abgewiesen. Die Überprüfung der von den Stimmberechtigten geltend
gemachten Ablehnungsgründe ergab, dass die Beschwerdeführerinnen und
Beschwerdeführer nicht wegen ihrer Herkunft aus dem Balkan abgewiesen
wurden. Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesuchs war das
auffällige Verhalten eines der Gesuchstellenden. Den
Stimmberechtigten steht bei der Beurteilung über die
Einbürgerungsvoraussetzungen ein sehr weiter Ermessensspielraum zu
und es besteht kein Rechtsanspruch auf Zusicherung des
Gemeindebürgerrechts. Zudem können im Rahmen einer Gemeindebeschwerde
nur offensichtlich unhaltbare Beschlüsse der Stimmberechtigten
aufgehoben werden. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass die
Stimmberechtigten die Integration eines Gesuchstellers als mangelhaft
beurteilten und deshalb das Gesuch abgelehnt haben.
Es besteht die Möglichkeit, gegen diese beiden Entscheide
staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen.

Kontakt:

Gaby Schmidt
Amt für Gemeinden
Tel: +41/41/228'51'42

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