Entscheid für die Spitaltarife 2001 für das KSSW gefällt
Luzern (ots)
Der Bundesrat hat im Mai 2004 die Tarife für die Allgemeinabteilung an den Kantonalen Spitälern für das Jahr 2001 nach grosser Verzögerung endlich festgelegt. Nun ist auch der letzte noch ausstehende Entscheid für das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen gefallen. Auch hier hat der Bundesrat der Beschwerde von santésuisse Zentralschweiz stattgegeben. Das Gesundheits- und Sozialdepartement kann allerdings diesen Entscheid, sachlich, zeitlich und politisch nicht nachvollziehen.
Jedes Jahr müssen Leistungserbringer (Spitäler/Kanton) und die Versicherer die Tarife für die Allgemeinabteilungen an den öffentlichen Spitälern neu aushandeln.
Streitpunkt Tarife 2001
Für die Tarife 2001 konnte trotz harter Verhandlungsrunden keine Einigung erzielt werden. Deshalb musste der Regierungsrat die Tarife 2001 im August 2001 behördlich festlegen. Die gegenüber dem Vorjahr 2000 erhöhten Taxen begründete der Regierungsrat mit dem Anstieg der anrechenbaren Kosten aufgrund der medizinischen Entwicklung sowie mit den Bestimmungen des KVG. Das KVG sieht vor, dass die Kantone als Träger der Spitäler bis 50 Prozent der anfallenden (anrechenbaren) Kosten verrechnen können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind: vollständige Kostenrechnung, keine Überkapazitäten, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit. Gegen die Tarife hat der Krankenversichererverband santésuisse Zentralschweiz Beschwerde eingereicht.
Der Entscheid des Bundesrates
Mit Entscheid vom 28. April 2004 bzw. 10. Dezember 2004 hat der Bundesrat endlich entschieden und der Beschwerde von santésuisse weitgehend stattgegeben. Die Tarife 2001 wurden gemäss Antrag der Beschwerdeführerin festgelegt. Der Entscheid des Bundesrates bedeutet finanzpolitisch für den Kanton Luzern einen herben Rückschlag. Denn die Differenz zwischen den Taxen des Bundesrates und jenen des Regierungsrates ergibt rund 12 Millionen Franken pro Jahr, die der Kanton Luzern jetzt nicht einnimmt (4 Millionen allein für das KSSW).
Statt 8 Monate 38 Monate gewartet
Das KVG verpflichtet den Bundesrat Tarifentscheide innert maximal 8 Monaten zu fällen. Statt 8 Monate musste der Kanton Luzern 30 bzw. 38 Monate auf den Entscheid warten. Eine Verzögerung solchen Ausmasses ist nach Auffassung des Gesundheits- und Sozialdepartements eines Rechtsstaates nicht würdig. Aufgrund einer Intervention der Gesundheitsdirektoren-Konferenz hat übrigens die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in einem Bericht die viel zu langen Fristen des Bundes beim Tariffestsetzungsverfahren kritisiert.
Politische Wertung
Gar kein Verständnis für den Tarifentscheid hat das Gesundheits- und Sozialdepartement in gesundheitspolitischer Hinsicht aus drei Gründen:
Erstens hat der Bundesrat die Kriterien zur Berechnung des Kostenanteils (gemäss KVG bis 50 Prozent) aus politischen Gründen einmal mehr zulasten der Kantone bewertet. Aufgrund des Tarifentscheides des Bundesrates und der zeitlichen Verzögerung liegt jetzt der Kostendeckungsgrad für die Luzerner Spitäler in der Grundversicherung unter 45 Prozent. Die jährlich fehlenden Einnahmen (rund 12 Millionen) erhöhen den Druck auf die Budgets der Spitäler massiv.
Zweitens beruft sich der Bundesrat beim Tariffestsetzungverfahren ohne nach links und rechts zu schauen, auf seine bisherige Praxis, die den umstrittenen Empfehlungen des Eidgenössischen Preisüberwachers entsprechen. Dies obwohl dem Bundesrat bekannt ist, dass die Praxis von verschiedenen Kantonen und der Schweizerischen Gesundheitsdirektoren-Konferenz stark kritisiert wird. Nicht berücksichtigt bleiben die nachweisbar tiefen Spital- und Gesundheitskosten des Kantons Luzern im schweizweiten Vergleich. Dem Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern wurde die lange Dauer bis zum Entscheid immer wieder damit begründet, dass die Praxis zur Tariffestlegung geändert werde. Mit Befremden muss nun Luzern zur Kenntnis nehmen, dass sich daran selbst nach 38 Monaten nichts geändert und der in Aussicht gestellte Paradigmenwechsel nicht stattgefunden hat.
Drittens erwartet das Gesundheits- und Sozialdepartement im Einklang mit der Gesundheitsdirektoren-Konferenz, dass künftig die politische Gewichtung nur durch den Bundesrat und nicht bereits während des verwaltungstechnischen Verfahrens vorgenommen wird.
Wie geht es weiter?
Durch die Auseinandersetzung zwischen Kanton und santésuisse befanden sich die Spitäler bei den Tarifen seit 2001 sozusagen im luftleeren Raum, weil kein rechtsverbindlicher Entscheid vorlag. Im Sinne einer vorsichtigen Politik und um nicht Gefahr zu laufen, bei einem für den Kanton negativen Bundesratsentscheid Gelder zurückzahlen zu müssen, hat der Regierungsrat mit Verordnung vom 12. Dezember 2000 die für das Jahr 2001 effektiv zu verrechnenden Tarife bewusst reduziert angesetzt und in der Verordnung beim Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides ein entsprechendes Nachforderungsrecht festgeschrieben. Die Modalitäten der Aufarbeitung (Nach-/Rückforderungen) des Bundesratsentscheides wurden bereits im Sommer mit den Krankenversicherern bereinigt. In der Zwischenzeit sind die Nachverhandlungen 2002 abgeschlossen. Für 2003 und 2004 konnten sich die Partner (Kanton und santésuisse) bereits auf Tarife einigen. Für 2005 konnte ebenfalls eine Einigung erzielt werden, das Genehmigungsverfahren ist eingeleitet.
Tarife 2001 auf einen Blick
Tarif Tagespauschale Tarif Tagespauschale Regierungsrat Bundesrat Kantonsspital Luzern 430.- 392.- Psychiatrie Luzern Stadt 244.- 218.- Kant. Spital Sursee-Wolhusen 387.- 316.- Pychiatrie Luzern-Landschaft 206.- 173.- Luzerner Höhenklinik Montana 192.- 170.-
Die effektiven Betriebskosten liegen je nach Grösse des Spitals sogar weit über Fr. 1000.- pro Tag und Patient.
Kontakt:
Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement,
Tel. +41/(0)41/228'60'81
Mobile +41/(0)79/506'68'61
Ueli Egli, Spitaldirektor
Kantonales Spital Sursee-Wolhusen
Tel. +41/(0)41/926'40'01