Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend die Verweigerung einer Demonstration am 1. Mai in der Stadt Luzern
Luzern (ots)
Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern hat die Beschwerde der "Partei National Orientierter Schweizer" (PNOS) gegen den Entscheid des Stadtrates von Luzern betreffend die Verweigerung einer am 1. Mai 2005 in der Stadt Luzern vorgesehenen Demonstration unter dem Motto "für Eidgenössischen Sozialismus" mit Urteil vom 5. April 2005 abgewiesen.
In der Begründung hat es festgehalten, dass die verfügte Ablehnung des Demonstrationsgesuches eine hinreichende gesetzliche Grundlage hat, Polizeiinteressen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt und den Kerngehalt der Versammlungs- und die Meinungsäusserungsfreiheit nicht antastet.
Das Urteil kann im Volltext auf der Homepage des Kantons Luzern abgerufen werden (www.lu.ch/index/gerichte/rechtsprechung.htm).
Kontakt:
Anita Zosso
Abteilungspräsidentin
Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
Tel.: +41/41/228'64'36