Neue Verfassung für Luzern: Positive Reaktionen auf Verfassungsentwurf
Luzern (ots)
Der Entwurf für eine neue Luzerner Kantonsverfassung ist in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Über 1000 Privatpersonen und über 200 Organisationen haben sich zum Verfassungsentwurf geäussert. Der Entwurf wird als verständlich formuliert und gut gegliedert beurteilt. Die Meinungen zu konkreten Vorschlägen fallen jedoch zum Teil wie schon in der Verfassungskommission kontrovers aus.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass der Entwurf der Verfassungskommission eine gute Grundlage ist für die weiteren politischen Beratungen. Die Mehrheit der teilnehmenden Privatpersonen und Organisationen kann dem Entwurf "im Grossen und Ganzen" zustimmen. Kaum ein Vernehmlassungsteilnehmer will auf dem Weg zu einer totalrevidierten Verfassung umkehren.
Einzelne Themen stark in Diskussion
Umstritten sind Themen, die schon in der Verfassungskommission mit Engagement diskutiert wurden oder während der Vernehmlassungsfrist Aktualität erlangt haben. Dazu gehören die Einbürgerungsfrage und die Frage der Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften.
Von einer grossen Mehrheit an Teilnehmern gewünscht wird eine neue Luzerner Verfassung mit einer Präambel, die auf Gott und die Verantwortung des Menschen Bezug nimmt.
In die neue Verfassung aufnehmen möchte eine Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer einen Grundsatz zur dezentralen Erfüllung von Staatsaufgaben. Einverstanden ist eine Mehrzahl der Teilnehmer auch damit, dass nicht jede staatliche Aufgabe vorgängig einer Grundlage in der Verfassung bedarf, sondern dass eine Grundlage in einem Gesetz ausreicht.
Ablehnende Äusserungen kamen von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer zum Vorschlag, das Stimmrecht auf kantonaler Ebene von 18 Jahre auf 16 Jahre herabzusetzen.
Beizubehalten ist nach Ansicht der Vernehmlassungsteilnehmer die Möglichkeit, dass das Volk das Parlament abberufen kann.
Auf Zustimmung stiess der Behördenteil des Vernehmlassungsentwurfs. Die Vernehmlassungsteilnehmer wünschten sich neue, verständliche Behördenbezeichnungen und eine vereinheitlichte Organisation der obersten Rechtsprechungsbehörden.
Rege Beteiligung an der Vernehmlassung
Zu den 104 Paragraphen des Verfassungsentwurfs konnten sich zwischen Ende August 2004 und Ende Dezember 2004 alle interessierten Personen und Organisationen äussern. Der Entwurf stiess auf breites Interesse: 7500 gedruckte Exemplare wurden abgegeben. 1068 Privatpersonen und 203 Organisationen - Parteien, Verbände, Vereine mit ideeller Zielsetzung, Gemeinden, kantonale Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, kirchliche Organisationen - äusserten ihre Meinung. Dies ist auch im Vergleich mit anderen Kantonen ein guter Rücklauf an Antworten. Das Ziel, eine breite Vernehmlassung anzustreben, konnte erreicht werden.
Die meisten der über 1000 Privaten füllten den Fragebogen aus. Viele der an der Vernehmlassung beteiligten Organisationen formulierten ausführliche Eingaben insbesondere zu einzelnen, ihnen wichtigen Punkten des Entwurfs.
Beratungen in Regierungsrat und Grossem Rat
Die Verfassungskommission wird in den nächsten Sitzungen die Ergebnisse der Vernehmlassung beraten. Sie wird dem Regierungsrat Empfehlungen zu Umfang und Inhalt des Verfassungsentwurfs abgeben. Danach wird der Regierungsrat den Entwurf und die Vernehmlassungsergebnisse behandeln und als Ergebnis seiner Beratungen dem Grossen Rat voraussichtlich im dritten Quartal 2005 die Verfassungsbotschaft zukommen lassen.
Kontakt:
Gregor Zemp
Projekt Totalrevision Verfassung
Tel.: +41/41/228'68'94