GASK befürwortet neues Gesundheitsgesetz
Luzern (ots)
Die grossrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) hat unter dem Vorsitz von Ruth Fuchs-Scheuber, FDP, Schwarzenberg, an sechs Tagen die Botschaft B 66 zum Entwurf eines neuen Gesundheitsgesetzes beraten. Der neue Erlass soll das geltende Gesundheitsgesetz von 1981 ersetzen. Im Gesetzesentwurf ist der Bereich der kantonalen Spitäler nicht mehr enthalten. Dieser soll in einem separaten Gesetz, dem Spitalgesetz, behandelt werden, welches die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt beraten wird. Hingegen sollen die Schulzahnpflege und der schulärztliche Dienst in das neue Gesundheitsgesetz integriert werden.
Vorgängig zu den Beratungen führte die Kommission mit verschiedenen Leistungsanbietern und betroffenen Organisationen ein ganztägiges Hearing durch.
Die Kommission hat ihre Beratungen im Sinne des Zweckartikels durchgeführt, welche neben der Betonung der Eigenverantwortung und der Wirtschaftlichkeit auch die WHO-Definition der Gesundheit umfasst. Diese hat nicht nur die Krankheitsbekämpfung, sondern auch die Prävention und Gesundheitsförderung zum Ziel. So soll den Gesundheitsbehörden der Gemeinden auch Aufgaben in den beiden Bereichen übertragen werden. Ins Gesetz aufgenommen wurde ein Rauchverbot in Innenräumen von Schulen, Verwaltungsgebäuden und Spitälern. Knapp unterlag hingegen ein Antrag, welche den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige verbieten wollte.
Den im Gesetzesentwurf neu eingefügten Paragrafen über die Patientenrechte hiess die Kommission gut. Erweitert wurde er durch einen neuen Absatz über die Patientenpflichten, welcher die Patientinnen und Patienten zur Auskunftserteilung und zur Befolgung von Anordnungen verpflichtet.
Intensive Diskussion löste die vorgeschlagene Lösung über die Bewilligungspflicht für Berufen im Gesundheitswesen aus. Vorgesehen ist unter anderem die Abschaffung der Praxisbewilligung für Tätigkeiten im Bereich von alternativen Heilmethoden. Davon ausgenommen ist lediglich die Bewilligungspflicht für Akupunktur. Die Kommission stimmte dem regierungsrätlichen Vorschlag zu, da, angesichts der vielen Therapiemethoden, die Seriosität der Ausbildungen nicht überprüfbar ist, bis anerkannte eidgenössische Diplome vorliegen. Sämtliche Therapeutinnen und Therapeuten können, trotz der Abschaffung der Bewilligungspflicht, ihre Tätigkeiten im bisherigen Umfang weiterführen. Was die Sicherheit betrifft: In einer Verordnung soll der Umfang der erlaubten Tätigkeiten aufgeführt und das Gesundheitsdepartement soll - wie bis anhin - die Möglichkeit haben, Tätigkeiten zu verbieten, welche Leib und Leben gefährden.
Auf die Abgabe von komplementärmedizinischen Arzneimitteln kann mit der kantonalen Gesetzgebung keinen Einfluss genommen werden. Das eidgenössische Heilmittelgesetz schreibt vor, dass für die Abgabe dieser Arzneien eine Detailhandelsbewilligung notwendig ist, welche nur Personen erhalten, die über ein anerkanntes eidgenössisches Diplom verfügen. Einzig Therapeuten, welche im Besitze einer gültigen Bewilligung sind, können dank einer Übergangsbestimmung im Heilmittelgesetz komplementärmedizinischen Arzneien noch bis zum 01.01.2008 abgeben.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Selbstdispensation. Die Kommission stimmte dem Paragrafen 31 Privatapotheken grossmehrheitlich zu, der vorsieht, dass Ärzte, Ärztinnen, Zahnärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte, Tierärztinnen und Spitäler auch weiterhin Medikamente abgeben können. Die Abgabe von Medikamente muss also nicht zwingend, wie dies gefordert wurde, in Apotheken erfolgen. Eingefügt wurde jedoch ein zusätzlicher Absatz, der den Patientinnen und Patienten das Recht gibt zu verlangen, dass sie Medikamente über eine Apotheke oder über eine andere abgabeberechtigte Stelle beziehen können.
Die Kommission stimmte dem Entwurf zum Gesundheitsgesetz in 1. Lesung grossmehrheitlich zu. Das Geschäft ist für die Mai-Session des Grossen Rates traktandiert.
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Ruth Fuchs-Scheuber, Präsidentin GASK
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