Der Finanzausgleich ist erfolgreich eingeführt
Luzern (ots)
Der erste Bericht über die Wirkungen und Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2005) des Regierungsrates zeigt eine erfolgreiche Ablösung des alten Systems durch das neue. Danach zielt der neue Finanzausgleich in die richtige Richtung. Auf ein paar Schwachstellen wird im Bericht aber auch hingewiesen.
Fragen gibt es vor allem im Bereich Ressourcenausgleich und zu Teilen des Lastenausgleichs. Zu Problemen führt insbesondere die Abhängigkeit der garantierten Mindestausstattung von der Einwohnerzahl einer Gemeinde. Sie sei systemfremd und wirke strukturerhaltend, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht. Grössere Gemeinden würden bei der Ressourcenausstattung im Vergleich zu bevölkerungsschwachen Gemeinden benachteiligt. Negativ sind diese Auswirkungen vor allem für fusionswillige Gemeinden. Weil eine fusionierte Gemeinde zahlenmässig wächst, erhält sie weniger Ressourcenausgleich. Das sei ein Mangel im System, der beseitigt werden müsse.
Der Regierungsrat schlägt vor, die Abhängigkeit des Ressourcenausgleichs von der Einwohnerzahl einer Gemeinde aufzulösen. Allerdings wäre die Einführung einer einheitlich garantierten Mindestausstattung im Moment noch ein zu grosser Schritt. Deshalb präsentiert die Regierung eine abgeschwächte Lösung, will aber an der längerfristigen Loslösung von der Einwohnerabhängigkeit bei der Mindestausstattung festhalten.
Zentralörtliche Zuschläge berechtigt?
In Frage gestellt werden auch die Zuschläge für zentralörtliche Funktionen. Im Rahmen des Wirkungsberichtes wird die Hypothese aufgestellt, dass diese Zentren nicht mehr Aufwendungen haben als andere Gemeinden. Mit den zentralörtlichen Zuschlägen fällt der Gesamtaufwand dieser Zentrumsgemeinden unter das Mittel anderer Gemeinden ohne zentralörtliche Funktionen. Das werfe Fragen auf, schreibt der Regierungsrat.
Die gleiche Frage stellt sich auch bei der horizontalen Abschöpfung, wo ebenfalls ein Unterschied zwischen Zentren (nach Richtplan) und nicht Zentren gemacht wird. Hier fällt auf, dass z.B. Meggen, Weggis und Sursee Zentren nach Richtplan sind; sie werden aus diesem Grund mit 20 Prozent abgeschöpft. Horw hingegen, das nicht als Zentrum im Richtplan figuriert, trägt eine Abschöpfung von 30 Prozent. Es wird die Frage gestellt, wie dieser Unterschied gerechtfertigt ist. Die Ausnahme bildet die Stadt Luzern. Ihr höherer Aufwand als Kernstadt (u.a. wegen Sicherheit und Besiedlungsdichte) ist unbestritten.
Fragen beim topographischen Lastenausgleich
Hinweise auf übermässige Beiträge gibt es auch beim topographischen Lastenausgleich an höher gelegene Gemeinden ausserhalb des unmittelbaren Voralpengebiets. Der topographische Lastenausgleich ist vor allem für das voralpine Gebiet gedacht wie Willisauer Hinterland und Entlebuch. Vom topographischen Lastenausgleich profitieren laut Bericht z.T. auch Gemeinden, die nicht in der voralpinen Zone liegen. Hier stellt sich die Frage, ob die Zahlungen an alle Gemeinden gerechtfertigt sind oder ob der Lastenausgleich nicht noch zielgerichteter gesteuert werden kann.
Verursachen Wegpendler Kosten?
Kritisch beurteilt wird ferner der Indikator "Wegpendler" beim Infrastrukturlastenausgleich. Die höheren Lasten im Bereich des öffentlichen Verkehrs für Wegpendler werden im Bericht in Frage gestellt: Sie bezahlen der Wohngemeinde Steuern; ganz im Gegensatz zu den Zupendlern, die den Gemeinden Kosten verursachen, diese aber nicht durch Steuerabgaben decken.
Noch schmale Datenbasis
Die Aussagen im Wirkungsbericht werden als Hypothesen formuliert, weil sie noch auf einer schmalen Datenlage beruhen. Die verwendeten Zahlen für die Berechnungen stammen fast ausschliesslich aus dem Jahr 2003. So kann die Regierung in diesem ersten Wirkungsbericht zwar Tendenzen aufzeigen und erste, wichtige Fragen stellen. Im Jahr 2007 steht ein weiterer Wirkungsbericht an. Bis dahin wird das Datenmaterial wachsen und damit werden die Aussagen noch präziser.
Ziele insgesamt erreicht
Der Finanzausgleich ist am 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt worden und hat sich laut erstem Wirkungsbericht bewährt. Eine starke Ausgleichswirkung des neuen Finanzausgleichs wird festgestellt. Die finanzielle Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden werden durch die neuen Instrumente gestärkt: Das sind vor allem die Garantie eines Minimums an Einnahmen (Mindestausstattung) und die Einführung eines Lastenausgleichs, der nicht an effektive Ausgaben gekoppelt ist.
Bericht und Unterlagen der Medienkonferenz sind im Internet www.gemeindereform.lu.ch verfügbar.
Kontakt:
Judith Lauber
Auskünfte:
Leiterin Amt für Gemeinden
Tel. +41/41/228'64'83
E-Mail: judith.lauber@lu.ch
Regierungsrätin
Yvonne Schärli (29.09.2005, bis 11.30 Uhr)
Tel. +41/41/228'59'18