Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse
Luzern (ots)
Der Luzerner Regierungsrat hat am 27. September 2005 eine Änderung der Verordnung über die Luzerner Pensionskasse (VoLUPK) beschlossen. Im Zentrum der Botschaft des Regierungsrates stehen die Senkung der Umwandlungssätze und die Erhöhung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge sowie die Einführung einer Partnerrente.
Die Umwandlungssätze, das heisst die Prozentsätze, mit denen das Altersguthaben jeder versicherten Person in eine Rente umgerechnet wird, werden an die gestiegene Lebenserwartung der Rentnerinnen und Rentner angepasst. Die Senkung der Umwandlungssätze führt im Grundsatz zu einer Reduktion der Versicherungsleistungen. Der Regierungsrat will aber ein generelles und erhebliches Absinken des Leistungsniveaus vermeiden. Er hat deshalb die Altersgutschriften im Sinn einer teilweisen Kompensation der Senkung der Umwandlungssätze erhöht. Die Erhöhung der Altersgutschriften erfolgt durch eine Erhöhung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge um je rund 0,6 Lohnprozente ab 1. Januar 2007.
Mit der ersten Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen und Invalidenvorsorge (BVG-Revision) wurde der Kreis derjenigen Personen, die eine versicherte Person durch ihre berufliche Vorsorge begünstigen kann, erweitert. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, eine Partnerrente für Konkubinatspaare einzuführen. Unter gewissen Voraussetzungen werden die Konkubinatspaare den Ehepaaren hinsichtlich der Hinterlassenenleistungen gleichgestellt. Die Einführung der Partnerrente ist weder für die Arbeitgeber noch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mehrkosten verbunden.
Die Senkung der Umwandlungssätze soll auf den 1. Januar 2006 und die Erhöhung der Altersgutschriften bzw. der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeiträge soll auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Grosse Rat muss die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge genehmigen. Sollte der Grosse Rat die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge nicht genehmigen, so würde auch die Senkung der Umwandlungssätze auf den 1. Januar 2006 nicht in Kraft treten. Der Regierungsrat käme aber nicht umhin, wegen der steigenden Lebenserwartung so bald als möglich trotzdem eine Senkung der Umwandlungssätze zu beschliessen. Kann die Senkung der Umwandlungssätze nicht kompensiert werden, führt das zu einer Kürzung der Leistungen der Luzerner Pensionskasse (LUPK) um rund 6,5 %. Der Grosse Rat wird im Dezember 2005 über die Genehmigung der Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge entscheiden.
Kontakt Monique Müller Auskunft: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Rechtsdienst Finanzdepar tement Tel. 041-228'59'97
Auskunft: Thomas Zeier Geschäftsleiter LUPK Tel. 041-228 76 91