Individuelle Prämienverbilligung 2006
Luzern (ots)
Im nächsten Jahr können an rund 36 Prozent der Luzerner Bevölkerung Verbilligungen der Krankenkassenprämien ausgerichtet werden. Die im Staatsvoranschlag 2006 dafür vorgesehenen rund 145 Millionen Franken haben eine Erhöhung der Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf 11,5 Prozent zur Folge.
Für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung muss der Regierungsrat jährlich die massgebende Einkommensgrenze festlegen. Dabei spielen die vom Grossen Rat im Staatsvoranschlag bewilligten Mittel und die Prämienhöhe die zentrale Entscheidsgrundlage. Für das nächste Jahr stehen gemäss Staatsvoranschlag wie im laufenden Jahr rund 145 Millionen Franken zur Verfügung. Die Einkommensgrenze für die Prämienverbilligung musste neu festgelegt werden, weil die Prämien im Gegensatz zu den für die Prämienverbilligung verfügbaren Mitteln auf das nächste Jahr stark steigen werden.
Auf Grund der Entwicklung der Gesundheitskosten und der damit verbundenen Krankenkassenprämien reichen die im Staatsvoranschlag für nächstes Jahr vorgesehenen rund 145 Millionen Franken nicht aus, um die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung auf dem Niveau des laufenden Jahres von 10 Prozent zu belassen. Eine Erhöhung auf 11,5 Prozent ist unumgänglich geworden. Trotz dieser Erhöhung der Einkommensgrenze darf damit gerechnet werden, dass nach wie vor rund 36 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen können.
Zu betonen ist, dass diese Erhöhung der Einkommensgrenze auf nächstes Jahr für die am stärksten auf die Prämienverbilligungsbeiträge angewiesene Bevölkerungsgruppe keine Verschlechterung bringt, denn die Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV werden immer noch die vollen Richtprämien vergütet bekommen, obwohl diese je nach Altersgruppe und Prämienregion zwischen 3,4 und 9,4 Prozent steigen werden.
Bezugsberechtigt für Prämienverbilligungsbeiträge sind grundsätzlich Personen, die am 1. Januar 2006 ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben und bei denen die Kosten für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung höher sind als 11,5 Prozent des steuerbaren Einkommens zuzüglich 10 Prozent des steuerbaren Vermögens. Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist mit dem offiziellen Formular bei der Wohnsitzgemeinde bis spätestens 30. April 2006 einzureichen. Das dafür geltende Formular wird kurz vor Neujahr allen Personen zugestellt, die sich in den letzten zwei Jahren angemeldet haben. Im Übrigen kann das Anmeldeformular ab Januar 2006 bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes bestellt oder im Internet unter www.ahvluzern.ch abgerufen werden.
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Daniel Wicki
Leiter Abt. Gesundheitswesen und Soziales
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